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„Früher frei“ - Zurich Gruppe erweitert die betriebliche Altersvorsorge um das DWS Zeitwertkonto

Zeitwertkonten bieten vor dem Hintergrund des Wegfalls der steuerlichen Förderung des Altersteilzeitmodells ab 2009 und der voraussichtlichen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre eine attraktive Möglichkeit in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Während des aktiven Arbeitslebens werden Teile des Entgelts, betriebliche Sonderzahlungen oder Vergütungsansprüche aus Überstunden in Beiträge zum Zeitwertkonto umgewandelt und in DWS-Fonds angelegt. Die Kunden haben dabei die Möglichkeit, aktuell aus 13 DWS-Fonds der Risikoklassen 1 bis 3 zu wählen und damit gezielt an den Marktentwicklungen zu partizipieren. Die Fondsanlage erfolgt auf Bruttobasis, das heißt ohne vorherige Versteuerung und ohne Sozialversicherungsbeiträge. Das während der Ansparphase angesammelte Fondsguthaben wird für die bezahlte Freistellung verwendet und nachgelagert besteuert. Da das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit fortbesteht, bleiben den Arbeitnehmern weiterhin alle Vorteile und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten. Die Zeitwertkonten sind vererbbar und im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers durch ein Verpfändungsmodell kapitalgesichert.

Bisher haben überwiegend Großunternehmen Zeitwertkonten angeboten. Mit dem DWS Zeitwertkontenmodell wird die individuelle Gestaltung der Lebensarbeitszeit jetzt auch klein- und mittelständische Unternehmen ermöglicht, da das DWS Zeitwertkontenmodell bereits ab dem 1. Teilnehmer funktioniert.