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29.10.2008 - dvb-Presseservice

Frauen und ihre (wirtschaftlichen) Rechte: Viel erreicht, aber längst noch nicht am Ziel

Bonn, den 29. Oktober 2008: Im November feiert das Frauenwahlrecht in Deutschland seinen 90. Geburtstag. Vor 50 Jahren trat in der Bundesrepublik das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Gründe genug zu feiern und eine Bilanz zu ziehen, wie weit Frauen auf dem Weg zur Gleichberechtigung gekommen sind. Was muss geschehen, damit die Gleichstellung von Frauen nicht nur auf dem Papier existiert, sondern faktisch auch deren wirtschaftliche Unabhängigkeit einschließt?

An die Einführung des Wahlrechts für Frauen am 12. November 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten kann sich sicher kaum eine Frau, selbst der ältesten Generation, erinnern. Für Frauen jeder Generation in Deutschland ist ihr Wahlrecht eine Selbstverständlichkeit. Die Zeit, in denen ein sogenanntes Vereinsgesetz (in Kraft von 1850 – 1908) noch „Frauenspersonen, Geisteskranken, Schülern und Lehrlingen“ die Mitglied- schaft und das Mitmachen in politischen Vereinen untersagte, sind längst vorbei. Doch brauchte es in etwa drei Generationen oder ganze 87 Jahre, bis zum ersten Mal eine Frau das Kanzleramt übernahm.

Während Frauen am 19. Januar 1919 erstmals wählen durften (90 % aller Frauen machten damals von ihrem Stimmrecht Gebrauch!), dauerte es bis 1977 bis Frauen auch in der Ehe endgültig gleich-berechtigt waren. Noch 1958 hieß es in § 1356 des „Gleichberech-tigungsgesetz“ des BGB: „Sie [die Frau] ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“ Selbstverständlich wurde auch nach einer Heirat das gesamte Vermögen der Frau „der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen“. Und noch Ende der 60er Jahre durften Frauen ohne Zustimmung des Ehemanns kein eigenes Konto eröffnen. Frauen und Finanzen blicken also auf eine relativ kurzfristige Beziehung zurück.

Heute, da frau auch ohne Erlaubnis des Ehegatten, einer Arbeit nachgehen darf, sind Frauen wirtschaftlich unabhängig? Ja, sicher  haben Frauen ein gutes Stück Weg zur finanziellen Eigenständigkeit zurückgelegt, sind aber längst noch nicht am Ziel. Armut ist nicht nur weltweit, sondern auch in Deutschland weiblich. Frauen sind in der Mehrheit, wenn es darum geht, unterhalb der Armutsgrenze zu leben, den größten Anteil der unbezahlten Arbeit zu leisten oder ihren überwiegenden Lebensunterhalt nicht aus ihrer eigenen Erwerbs-tätigkeit bestreiten zu können. Die Ehe als Versorgungsinstitut für Frauen und – spätestens seit dem neuen Unterhaltsgesetz – auch für geschiedene Frauen hat aus-gedient. Wer künftig sein Leben als Mutter und Hausfrau verbringen möchte, geht ein finanzielles Risiko ein. Frauen, die sich in Absprache mit ihrem Partner auf die Erziehung ihrer Kinder konzentrieren wollen, müssen sich bei der Eheschließung vertraglich absichern, um im Falle der Scheidung über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus Anspruch auf Unterhalt zu haben.

Frauen, die versuchen Arbeit und Kinder unter einen Hut zu bringen, werden erst seit kurzem in Deutschland besser unterstützt. Gründe hierfür sind neben dem allmählichen Mentalitätswandel vor allem der demo- grafische Druck sowie die zunehmende Verbreitung flexibler Arbeitsmodelle. Nur: Trotz zunehmender Erwerbsbeteiligung verändert sich der Anteil weiblicher Beschäftigter am Arbeitsvolumen kaum, da Teilzeitarbeit immer mehr zur dominierenden Form der Berufstätigkeit von Frauen wird.

Ein weiteres Problem ist die nach wie vor die mangelnde Gleich-stellung bei der Vergütung ihrer Erwerbstätigkeit. Das Statistische Bundesamt ermittelte, dass Frauen 2006 durchschnittlich 24 Prozent weniger verdient haben als Männer.

All diese Faktoren tragen dazu bei, dass Altersarmut gerade bei Frauen ein Thema ist. Selbst in der heutigen Zeit, in der 60 Prozent der Frauen berufstätig sind, liegen rund 80 Prozent der Frauen-Altersrenten noch immer unter 600 Euro monatlich. Als ein Zusammenschluss von Expertinnen aus der Versicherungs- und Finanz- dienstleistungsbranche, die ihre Mandantinnen kompetent und unabhängig von Banken, Versicherungs-, Investment- und Anlage-gesellschaften beraten, versteht es der BuF als eine seiner wichtigsten Aufgaben, dieser dramatischen Entwicklung entgegenzuwirken.

„Identische Vergütung von Frauen und Männern bei gleicher Tätigkeit sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die vorrangigsten - noch entfernten, aber erreichbaren - Ziele auf dem Weg zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen“, so Dr. Mechthild Upgang, Pressesprecherin des Bundes- verbandes. „Jetzt sofort können und müssen Frauen mehr Eigenverantwortung für ihre finanzielle Eigen- ständigkeit übernehmen. Ökonomische Freiheit erfordert auch einen aktiveren Umgang mit der eigenen Vorsorge.“

Aber Frauen holen den Erfahrungsrückstand in puncto wirtschaftliche Unabhängigkeit auf. Sie gehen mittler- weile gut ausgebildet in das Rennen um die besten Jobs (Frauen erzielen mehr als die Hälfte aller Universitäts- abschlüsse), so dass es nur noch eine Frage der Zeit scheint, bis sich dieses Gewicht auch in den Führungs- etagen widerspiegelt. Die Unterschiede zu ihren männlichen Kollegen hinsichtlich der Erwerbsbiografien werden sich weiter verringern.

Frauen mit besseren Verdiensten haben einen selbstbewussteren Umgang mit Geld und tragen heute bereits entscheidend zur finanziellen Absicherung ihrer Familien bei. Sie werden ebenso selbst-verständlich wie Männer finanziell für ihr Alter vorsorgen – auch weil sie es müssen.


Daten

1908
Mädchen wird der allgemeine Zugang zum Abitur und damit zur Hochschule eröffnet.

1918
Frauen-Wahlrecht

1958
Gleichberechtigungsgesetz

1977
Novellierung des Gleichberechtigungsgesetzes:
Frauen dürfen nun ohne Einwilligung des Ehemanns arbeiten

1988
SPD-Parteitag beschließt Frauenquote

2001
Frauen in der Bundeswehr

2008
Erster Equal Pay Day

 

Fakten anno 2008

In Deutschland sind ca. 60 Prozent der Frauen (70 Prozent der Männer) berufstätig, wobei 20 Prozent der erwerbstätigen Frauen weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten (Männer: 3 Prozent).

Vollzeit arbeitende Frauen verdienen im Durchschnitt ca. 23 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen – im europäischen Vergleich belegt Deutschland damit einen der hinteren Plätze.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhielten Frauen 2006 durchschnittlich eine Rente von 509,16 Euro – bei Männern lag die durchschnittliche Altersrente bei 984,18 Euro.


Über den Bundesverband unabhängiger Finanzdienstleisterinnen (BuF e. V.) und seine Mitgliedsunternehmen

Der Bundesverband unabhängiger Finanzdienstleisterinnen (BuF e. V.) ist ein Zusammenschluss von Expertinnen aus der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche, die ihre Mandantinnen und Mandanten kompetent und unabhängig von Banken, Versicherungs-, Investment- und Anlagegesellschaften beraten. Der BuF legt höchsten Wert auf die Qualifikation, Professionalität, Erfahrung und Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Auf Tagungen und Kongressen werden diese Qualitäts-merkmale kontinuierlich weiter entwickelt. Denn eine hochwertige Beratung, die natürlich immer die individuelle Lebenssituation der Mandantinnen und Mandanten berücksichtigt, zahlt sich aus.

Die BuF-Mitglieder verfügen über mehrjährige Erfahrungen in der Auswahl, dem Umgang und der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten. Vermögen aufbauen, die Altersvorsorge planen, Geld anlegen, die Arbeitskraft absichern und den Erwerb oder Verkauf einer Immobilie erwägen – hier ist die Unterstützung durch eine unabhängige Finanzexpertin besondern gefragt. Die Produkte, die durch die BuF-Mitglieder angeboten werden, sind so vielfältig wie die individuellen Anforderungen der Kundinnen und Kunden. Allein bei den Geld- und Kapitalanlagen können die Finanzexpertinnen zwischen mehreren tausend Investmentfonds wählen.

Die Expertinnen des BuF sind bundesweit vertreten. Der BuF bündelt die Interessen seiner Mitglieder und ihrer Mandantinnen/Mandanten und kommuniziert die gemeinsamen Anliegen und Ansprüche in der Öffentlichkeit und auf Bundesebene.



Nähere Informationen bei:
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