Frostschaden: Leistungskürzung "auf Null" bei schwerem Verschulden
Ein Versicherungsnehmer, der ein ungenutzt leer stehendes Objekt nicht heizt, keine regelmäßigen Kontrollen durchführt und auch die wasserführenden Anlagen nicht absperrt, hat den Versicherungsfall grob fahrlässig im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG herbeig ...