Frostschaden: Leistungskürzung "auf Null" bei schwerem Verschulden

Ein Versicherungsnehmer, der ein ungenutzt leer stehendes Objekt nicht heizt, keine regelmäßigen Kontrollen durchführt und auch die wasserführenden Anlagen nicht absperrt, hat den Versicherungsfall grob fahrlässig im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG herbeig ...

versicherungspraxis24.de aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen