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27.10.2008 - dvb-Presseservice

Gekündigte Lebensversicherungen

Vorsicht – Verjährung droht!

Viele Verbraucher könnten Ende 2008 durch Verjährung Erstattungsansprüche gegen Versicherungsgesellschaften verlieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Denn Millionen von Verbrauchern, die ihre Lebens- oder private Rentenversicherung kündigen mussten, wurden mit einem mageren Rückkaufswert abgespeist. Sie haben nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Anspruch auf „Nachschlag“. Doch sie müssen ihre Ansprüche beim Versicherer geltend machen. Die Verbraucherzentrale warnt: Auch wenn die Fragen der Verjährung noch nicht höchstrichterlich geklärt sind: Forderungen aus Verträgen, die im Jahr 2003 gekündigt wurden, drohen am Ende des Jahres 2008 zu verjähren!

Problem: Für Verträge, die bis Herbst 2001 abgeschlossen wurden, ist ein Nachforderungsanspruch im Prinzip gesichert. Aber für Verträge, die seit Herbst 2001 abgeschlossen wurden, gibt es noch keine gesicherten Ansprüche auf Nachschlag – die von der Verbraucherzentrale eingeleiteten Musterverfahren sind noch nicht entschieden. Kunden müssten also „ins Blaue hinein“ klagen. In diesen Fällen sollten sie das Versicherungsunternehmen auffordern, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Weigert das sich, muss der Kunde notfalls einseitig die Verjährung unterbrechen – durch einen Mahnbescheidsantrag oder eine Klage. Die Verbraucherzentrale Hamburg hilft den Verbrauchern, die ungefähre Höhe einer Klagforderung zu ermitteln

Einige Versicherer – zum Beispiel die DEVK - haben angedeutet oder sogar bestätigt, eine Verjährungseinrede zurück zu nehmen, wenn der Bundesgerichtshof diese Frage im Sinne der Verbraucher entscheiden wird. Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt das ausdrücklich als kundenfreundlich und hofft, dass andere Unternehmen diesem Beispiel folgen werden.

Informationen und Musterbrief für Erstattungsanspruch unter www.vzhh.de. Telefonische Beratung Mo – Do 10 – 18 Uhr Tel. 09001-77 54 42 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz). Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung Tel. 24 832-107.



Frau Edda Castello
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
http://www.vzhh.de/