Gerichtsurteil: Lückenhafte Dokumentation nicht immer Haftungsgrund
Versicherungsmakler, die ein Beratungsgespräch nicht lückenlos dokumentiert haben, müssen vor Gericht nicht zwangsläufig den Kürzeren ziehen: So blieb in einem aktuellen Verfahren der unvorteilhafte Wechsel des Rechtsschutzversicherers für einen Makl ...