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Gesetzesentwurf stärkt qualitätsorientierte Makler

Eine wesentliche Konsequenz bei Einführung des Gesetzes wäre, dass Makler Produkte aus dem Bereich geschlossener Fonds und Beteiligungen nur noch über ein Finanzdienstleistungsinstitut oder mit Hilfe eines Haftungsdachs vertreiben dürfen. Dieser Umstand sowie verschärfte Anforderungen an Transparenz und Qualität der Beratung durch die geplanten Regelungen bzw. Änderungen von Melde- und Mindesthaltepflichten, Haftung und Sonderverjährungsfristen erfordern ein grundsätzliches Umdenken bei Beratungsprozessen, Haftungsdächern und Weiterbildung.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, geschlossene Fonds und Beteiligungen als Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einzuordnen. Durch die damit verbundene Anwendung des Kreditwesengesetzes wird – nach einer
Übergangsfrist von sechs Monaten nach Einführung des Gesetzes – der Vertrieb der Produkte ausschließlich über Finanzdienstleistungsinstitute oder durch qualifizierte Berater mit einer Haftungsdachlösung möglich sein. Standardisierte Haftungsdachlösungen sind dabei jedoch weder zielführend noch nachhaltig. Die unterschiedlichen Anforderungsprofile von Maklern und deren Endkunden machen ein größtmögliches Maß der Anpassung bei Dienstleistungen, Produkten und Angeboten zum wesentlichen Qualitätskriterium von Haftungsdächern.

Bei Inkrafttreten des Gesetzes werden außerdem die Anforderungen an die Qualifikation von Beratern steigen, eine Registrierung bei BaFin zwingend erforderlich und die Offenlegung aller Provisionen und Gebühren gegenüber Kunden obligatorisch. Zuwiderhandlungen können von der BaFin sanktioniert werden und bis zum Entzug der Lizenz führen. Neben den Ansprüchen des Gesetzgebers müssen Makler auch den komplexen Wunsch des Kunden nach gleichsam kompetenter und umfassender sowie auch verständlicher Beratung erfüllen. Im Sinne der eigenen Wettbewerbsfähigkeit und einer langfristigen Kundenbeziehung, sind daher intensive und regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für unabhängige Makler unerlässlich.

Die FiNet AG sowie die FAM AG bieten ihren Partnern im Maklermarkt bereits heute auf diese Erfordernisse zugeschnittene Lösungen. So stehen weniger „fertige“ Haftungsdachprodukte im Mittelpunkt, als vielmehr Lösungen, die im Beratungsprozess entwickelt werden. In der Qualifizierung von unabhängigen Vermittlern der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche setzt die FiNet-Gruppe auf speziell zugeschnittene Weiterbildungsangebote und Kooperationen mit marktführenden Instituten wie European Business School (EBS), Deutsche Maklerakademie (DMA) und health care akademie.