Gesetzesänderung: Freistellungsaufträge ab 2016 nur noch mit Steuer-ID wirksam
Haben Sie sich bereits seit Jahren nicht mehr um Ihre Freistellungsaufträge gekümmert? Dann sollten Sie in den kommenden Tagen Ihre Unterlagen prüfen - sonst leihen Sie dem Fiskus bald unfreiwillig Geld.