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23.08.2006 - dvb-Presseservice

Gesetzliche Unfallversicherung: Berufsschüler und Auszubildende früh auf Gefahren am Arbeitsplatz hinweisen

Junge Beschäftigte sind am Arbeitsplatz besonders gefährdet: Europäischen Statistiken zufolge liegt die Quote der Arbeitsunfälle bei Arbeitnehmern zwischen 18 und 24 Jahren um 50 Prozent höher als in allen anderen Altersgruppen. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres hin.  2004 verzeichneten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen 197.492 Arbeitsunfälle in der Altersgruppe unter 25 Jahre – zu ihr gehören vorrangig Auszubildende und Berufsanfänger. Das entspricht einem Fünftel aller in Deutschland gemeldeten Unfälle bei der Arbeit. 

Ein Grund für das höhere Unfallaufkommen bei Berufseinsteigern ist die mangelnde Erfahrung. Zwar haben junge Menschen nach einem Arbeitsunfall günstigere Heilungschancen. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein schwerer Arbeitsunfall in jungen Jahren ein ganzes Leben zerstören kann. Präventionsexperten empfehlen daher, Auszubildende von Anfang an über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aufzuklären, damit sie sich im Arbeitsleben und in der Freizeit sicher und gesund verhalten. 

Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, neue Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten. Erforderliche Schutzausrüstungen, zum Beispiel Schutzhandschuhe, muss er kostenlos bereitstellen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren sind zudem die besonderen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Über mögliche Gefährdungen klären auch der Ausbilder, der Sicherheitsbeauftragte oder die Sicherheitsfachkraft auf.

Als Unterstützung bieten die Berufsgenossenschaften umfangreiches Informationsmaterial für junge Berufstätige an, beispielsweise das Internetportal www.next-line.de und das Internetforum www.neu-im-job.de. Außerdem widmet sich dieses Jahr die Europäische Woche vom 23. bis 27. Oktober dem Thema Berufseinsteiger. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bieten die Unfallversicherungsträger unter dem Titel „Starte sicher“ eine Reihe von Aktionen an, unter anderem die Internet-Seite www.starte-sicher.de. Der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) unterstützt zudem das 3. internationale Seminar der IVSS-Sektion „Erziehung und Ausbildung zur Prävention“ (www.ivss-seminar.org) vom 25. bis 27. September in Berlin. Schwerpunkt ist die Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Erziehung und berufliche Ausbildung. Lehrkräften bietet der BUK die Informationsbroschüre „Sicher durch das Betriebspraktikum“ (http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/index.jsp) an.

Hintergrund
Auszubildende stehen wie andere Arbeitnehmer auch vom ersten Arbeitstag an unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt sowohl für ihre Tätigkeit im Betrieb als auch für den Besuch der Berufsschule. Erleidet ein Auszubildender einen Arbeitsunfall oder verunglückt auf dem Weg zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung, so übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei bleibenden Unfallfolgen zahlt der zuständige Träger eine Rente.



Herr Stefan Boltz
Tel.: 030 - 2887-6362
E-Mail: stefan.boltz@hvbg.de

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
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