Anzeige

Gesetzlicher Anspruch auf Firmenrente ist verfassungsgemäß

(OVB) Firmen, ob nun Großunternehmen oder Mittelständler, müssen – per Gesetz dazu verpflichtet – ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Auf Basis der so genannten Entgeltumwandlung in bestimmten Grenzen steuerfrei und über das Jahr 2008 hinaus auch von Sozialabgaben befreit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste kürzlich überprüfen, ob diese gesetzliche Verpflichtung verfassungsgemäß ist. Ja, so die Entscheidung des BAG unter dem Aktenzeichen 3 AZR 14/06.