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23.10.2009 - dvb-Presseservice

Gesundheit solide finanzieren – Planungssicherheit und Finanzspielräume durch Beitragsautonomie

Die Betriebskrankenkassen warnen davor, das 7,5 - Milliardendefizit in der GKV allein durch die Instrumente Nachtragshaushalt oder gar kurzfristige Darlehen ausgleichen zu wollen. Um auch künftig nachhaltig und solide kalkulieren zu können, brauchen die Kassen zum Einen eine verbindliche Aussage darüber, mit welchen genau definierten Steuerzuschüssen sie regelmäßig und jährlich rechnen können.

Zum Anderen brauchen sie, da die Steuerzuschüsse den Defiziten erfahrungsgemäß immer hinterherlaufen, die Zusage der Politik, sich kassenindividuell diejenigen Mittel beschaffen zu können, die sie konkret für das nächste Haushaltsjahr benötigen.

Überarbeitung des Morbi-RSA dringend geboten

Begrüßenswert ist die Absicht der Koalitionäre, den Morbi-RSA zu überarbeiten. Konzentriert sich die gigantische Umverteilungsmaschinerie künftig auf die schweren und sehr kostenintensiven Krankheitsbilder, würde der Morbi-RSA weniger manipulationsanfällig und transparenter werden.

Mehr Finanzspielraum durch individuelle Beiträge

Wenn die Koalitionäre den Kassen wieder mehr Spielraum für individuelle Beiträge geben, kann es auch wieder einen echten Preiswettbewerb geben. Dazu gehört, die staatlich festgelegte Begrenzung des Zusatzbeitrags nicht nur ein wenig zu modifizieren, sondern aufzuheben. Zieht jede Kasse individuell einen Teil der Beiträge selbst ein, verlagert der Staat wieder einen Teil der Finanzverantwortung auf die Einzelkasse. Auch verringert sich dadurch der Druck, mit immer neuen Steuerzuschüssen den Gesundheitsfonds zu bedienen. Da Bezieher geringer Einkommen durch einen festen Euro-Betrag stärker belastet werden, sollte der kassenindividuelle Beitrag prozentual festgelegt werden.

Die BKK sind gern bereit, wieder Finanzverantwortung zu übernehmen, brauchen aber dafür die „passenden“ gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese fordern gesetzgeberischen Mut und keine Finanz-Anleihen an kommende Generationen.

Medizinische Versorgung regional stärken

Hat eine Kasse genug Spielraum, in der benötigten Höhe Beiträge einziehen zu können, sind auch wieder solide und nachhaltig kalkulierte Haushaltspläne machbar. So könnte jede Kasse selbst entscheiden, ob sie ihre Rücklagen dazu nutzt, diese ihren Beitragszahlern direkt zugute kommen zu lassen oder lieber individuelle Verträge schließt, um ihren Versicherten Mehrleistungen bei der medizinischen Versorgung zu bieten. So könnten die Kassen einerseits den Wünschen ihrer Versicherten bei der Versorgung entgegenkommen, und sie hätten wieder die Mittel, um sehr zielgenau Verträge mit den Leistungserbringern vor Ort schließen zu können.

Mehr Finanzautonomie passt nicht zum Vertragszwang: Hausarztverträge sind weder ein Kostendämpfungsinstrument noch konnten sie bislang nachweislich die Versorgungsqualität verbessern. Bekommen die Kassen einerseits mehr Finanzspielraum, brauchen sie andererseits auch mehr Verhandlungsfreiheit – deshalb sollte der Zwang, unbedingt Hausarztverträge abschließen zu müssen, gestrichen werden.

Zusätzliche Bürokratiekosten sind nicht nötig

Das seit Jahren eingespielte Verfahren des Beitragseinzugs durch die Arbeitgeber muss für den individuellen Beitragseinzug beibehalten werden. Auch damit entlasten die Koalitionäre die Beitragszahler, denn so wird vermieden, dass bei den Verwaltungskosten der Kassen nächstes Jahr nicht auch noch rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich anfallen, die durch die Einrichtung von versichertenbezogenen Einzelkonten, aufwändige Einkommensprüfungen und diverse Mahnverfahren entstehen würden.

Durch den individuellen Beitragseinzug verlagert sich die Haftung für Ausfallrisiken (beispielsweise beim Auslaufen des Kurzarbeitergeldes) vom Gesundheitsfonds, der derzeit alle Einnahmeschwankungen ausgleicht, wieder auf die Kassen. Auch deshalb sollte das Verfahren zum Einzug des individuellen Beitrags nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben werden.

Effizienz muss sich (wieder) lohnen

Betriebskrankenkassen haben seit Jahren traditionell unterdurchschnittliche Verwaltungskosten, mit denen sie erfolgreich seit 15 Jahren am Markt agieren. Auch gehören schlanke Verwaltungsstrukturen nicht zuletzt durch die Nähe zu den Arbeitgebern zum Selbstverständnis der BKK.

Der Gesundheitsfonds in der jetzigen Form straft allerdings wirtschaftlich arbeitende Kassen ab – die aus dem Fonds zugeteilte Verwaltungskostenpauschale subventioniert eben die größeren und teureren Bürokratien. Zum finanziellen Spielraum einer Kasse gehört, dass eingesparte Verwaltungskosten bei der Kasse bleiben und ihren Versicherten zugute kommen. Zuteilungspauschalen für Verwaltungskosten sind betriebswirtschaftlicher Unsinn und müssen gestrichen werden.

Pflege zukunftssicher gestalten, ist zu begrüßen

Die BKK begrüßen, dass an einer neuen und differenzierten Definition der Pflegebedürftigkeit gearbeitet werden soll. Damit die Beitragszahler von heute bei einem vielleicht später eintretenden Pflegefall abgesichert sind, ist eine Stützung der Pflegeversicherung mit einer neuen Säule eine Investition in die Zukunft. Hier zeigen die Koalitionäre, dass sie willens sind, über die nächste Legislaturperiode hinaus zu denken.



Frau Christine Richter
Leiterin Büro Berlin
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