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30.10.2008 - dvb-Presseservice

Getrennte Wege gehen

Um wegen der künftigen Abgeltungsteuer Unstimmigkeiten und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Fondsanleger noch bis Jahresende ein Gespräch mit ihrer Bank führen, um die Bestandstrennung zu veranlassen

Wenn dieses Jahr die Silvesterraketen in die Luft steigen, beginnt für Anleger eine neue Zeitrechnung – die Abgeltungsteuer tritt in Kraft. Das heißt, sobald Anleger ihren Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro ausgeschöpft haben, werden Kursgewinne, Dividenden, Zinserträge und somit auch Fondsausschüttungen sowie in Fonds thesaurierten Erträgen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent besteuert. Rechnet man dann noch den Solidaritätszuschlag und oft auch die Kirchensteuer hinzu, werden knapp 28 Prozent der Erträge an den Fiskus abgeführt.

Anleger, die ohnehin mit dem Gedanken spielen, Fondsanteile zu erwerben, sollten daher noch im laufenden Jahr handeln. Nur dann kommen sie in den Genuss des so genannten Bestandsschutz. Dies bedeutet: Auch 2009 und darüber hinaus streichen Anleger steuerfreie Wertzuwächse ein. Voraussetzung ist allerdings, dass zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Fondsanteile mindestens 12 Monate liegen. Nach einem Jahr ist die so genannte Spekulationsfrist abgelaufen. „Vor allem langfristig orientierte Anleger sollten die Chance nutzen und noch im laufenden Jahr Fondsanteile erwerben“, rät Manfred Köberlein, Geschäftsführungsmitglied der Fondsgesellschaft AmpegaGerling Investment in Köln.

Kompliziert wird es hingegen, wenn 2009 und später Anteile eines bereits zuvor erworbenen Fonds nachgekauft werden. Grund: Beim Verkauf des Papiers greift das so genannte First-in-First-out-Verfahren (FiFo). Das heißt: Es werden immer diejenigen Fondsanteile verkauft, die zuerst erworben wurden. Diese Regelung hat für den Anleger unangenehme Folgen.

Werden nämlich innerhalb der Spekulationsfrist Fondsanteile verkauft, verlassen nach der FiFo-Methode grundsätzlich die zuerst erworbenen Papiere das Depot. Also möglicherweise jene Anteile, die 2008 gekauft wurden und eigentlich noch den Bestandsschutz genießen. Folge: Die FiFo-Methode gefährdet möglicherweise den Bestandsschutz für bis zum Jahresende erworbene Fondsanteile. „Das ist vor allem für Anleger ärgerlich, die 2008 neue Positionen aufgebaut haben, um sich den Bestandsschutz langfristig zu sichern“, meint Experte Köberlein.

Um Fondsanteile, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben werden, und solche, die nach dem 1. Januar 2009 angeschafft werden, steuerlich sauber voneinander zu unterscheiden, sollten Anleger unbedingt das Gespräch mit ihrer Bank suchen: Das Thema lautet: Bestandstrennung! Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Die meisten Banken bieten bereits technische Lösungen für die Trennung an. Sollte das nicht möglich sein, eröffnen Sie ein zweites Depot und die ab dem kommenden Jahr erworbene Fondsanteile werden dann in das neue Investmentdepot gebucht. „Nur mit dieser Methode hat der Anleger auch noch nach vielen Jahren Gewissheit, dass die jeweiligen Fondsanteile noch Bestandsschutz genießen und realisierte Kursgewinne steuerfrei bleiben“, erklärt AmpegaGerling-Geschäftsführer Manfred Köberlein.  




Herr Klaus Schumacher

Tel.: 0221 / 79 07 99 - 624
Fax:
E-Mail: klaus.schumacher@ampegagerling.de


Frau Stefanie Walter

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E-Mail: Walter@brunomedia.de

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Die AmpegaGerling Investment GmbH ist ein Unternehmen der Talanx, des drittgrößten Versicherungskonzerns Deutschlands. Zur Gruppe gehören u. a. die Marken Aspecta, CiV Versicherungen, Hannover Rück, HDI-Gerling, neue leben und PB Versicherungen.