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08.12.2006 - dvb-Presseservice

Gewalt am Arbeitsplatz nicht tatenlos zusehen

Bei Banken und Sparkassen sind Überfälle ein lange bekanntes Problem. Noch wenig bekannt ist jedoch, dass auch Beschäftigte anderer Branchen von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sein können. So werden etwa Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes von Patienten angegriffen. Selbst Rettungskräfte laufen beispielsweise auf Großveranstaltungen wie dem Münchner Oktoberfest Gefahr, Opfer von Gewalt zu werden. Darüber hinaus sind auch Sozialamtsangestellte Ziele von Übergriffen. Einen Überblick über das Thema bietet ein unfangreiches Dossier, das der Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) auf seiner Internetseite (www.unfallkassen.de) eingerichtet hat.

Die Folgen von Gewalt können massiv sein – für das Opfer, die Zeugen und auch den Betrieb. Die Arbeitsmotivation sinkt, Fehlzeiten steigen. Arbeitsschutz muss daher beim Thema Gewalt auf zwei Ebenen ansetzen. Zum einen vorbeugend, um Gewalt schon von vorneherein zu verhindern. Das Gemeinschaftsprojekt ABBA (Arbeits-Belastungen und Bedrohungen in ARGEN nach Hartz IV), das vom BUK zusammen mit einigen Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden getragen wird, arbeitet etwa auf drei Ebenen: Können bestimmte technische Veränderungen die Situation verbessern (zum Beispiel Geldautomaten statt Sparkassenschalter)? Wie kann eine andere Arbeitsorganisation die Situation entspannen? Und schließlich: Was kann der einzelne Mitarbeiter selbst ändern, wie kann er beispielsweise dafür sorgen, dass eine gefährliche Situation sich nicht noch weiter aufschaukelt?
Dies alles muss in eine Gesamtverantwortung des Betriebes eingebettet werden. Im Rahmen einer sogenannten Policy wird dies gegenüber der Belegschaft bekundet. Hierin ist auch die Selbstverpflichtung enthalten, Gewaltopfer und auch die Zeugen von Übergriffen nicht allein zu lassen. Arbeitgeber sollten psychologische Hilfe anbieten, Führungskräfte ein offenes Ohr für die Ängste und Probleme der Mitarbeiter haben. Zusammen mit der BGW Akademie Dresden ist der BUK deshalb auch Veranstalter des 1. Symposiums Gewalt am Arbeitsplatz, das am 8. und 9. Dezember in Dresden stattfindet.

Der BUK ist der Dachverband der Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen (Adressen unter www.unfallkassen.de). Neben Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern und Studierenden sind bei ihnen auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, der Deutschen Bahn, der Post und der Telekom gesetzlich gegen Unfälle versichert. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen sie die Prävention von Unfällen in der Schule, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen die Unfallversicherungsträger zusätzlich eine Rente. Auf der Homepage des BUK ist auch ein zweites Dossier zum Thema Gewalt in der Schule zu finden.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Roswitha Breuer-Asomaning
Tel.: (089) 62272-163
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E-Mail: presse@unfallkassen.de

Bundesverband der Unfallkassen
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81539 München
Deutschland
http://www.unfallkassen.de/