Bei Banken und Sparkassen sind Überfälle ein lange bekanntes Problem. Noch
wenig bekannt ist jedoch, dass auch Beschäftigte anderer Branchen von Gewalt
am Arbeitsplatz betroffen sein können. So werden etwa Mitarbeiter des
Gesundheitsdienstes von Patienten angegriffen. Selbst Rettungskräfte laufen
beispielsweise auf Großveranstaltungen wie dem Münchner Oktoberfest Gefahr,
Opfer von Gewalt zu werden. Darüber hinaus sind auch Sozialamtsangestellte
Ziele von Übergriffen. Einen Überblick über das Thema bietet ein
unfangreiches Dossier, das der Bundesverband der Unfallkassen in München
(BUK) auf seiner Internetseite (www.unfallkassen.de) eingerichtet
hat.
Die Folgen von Gewalt können massiv sein – für das Opfer, die Zeugen
und auch den Betrieb. Die Arbeitsmotivation sinkt, Fehlzeiten steigen.
Arbeitsschutz muss daher beim Thema Gewalt auf zwei Ebenen ansetzen. Zum
einen vorbeugend, um Gewalt schon von vorneherein zu verhindern. Das
Gemeinschaftsprojekt ABBA (Arbeits-Belastungen und Bedrohungen in ARGEN nach
Hartz IV), das vom BUK zusammen mit einigen Unfallkassen und
Gemeindeunfallversicherungsverbänden getragen wird, arbeitet etwa auf drei
Ebenen: Können bestimmte technische Veränderungen die Situation verbessern
(zum Beispiel Geldautomaten statt Sparkassenschalter)? Wie kann eine andere
Arbeitsorganisation die Situation entspannen? Und schließlich: Was kann der
einzelne Mitarbeiter selbst ändern, wie kann er beispielsweise dafür sorgen,
dass eine gefährliche Situation sich nicht noch weiter aufschaukelt?
Dies alles muss in eine Gesamtverantwortung des Betriebes eingebettet
werden. Im Rahmen einer sogenannten Policy wird dies gegenüber der
Belegschaft bekundet. Hierin ist auch die Selbstverpflichtung enthalten,
Gewaltopfer und auch die Zeugen von Übergriffen nicht allein zu lassen.
Arbeitgeber sollten psychologische Hilfe anbieten, Führungskräfte ein
offenes Ohr für die Ängste und Probleme der Mitarbeiter haben. Zusammen mit
der BGW Akademie Dresden ist der BUK deshalb auch Veranstalter des 1.
Symposiums Gewalt am Arbeitsplatz, das am 8. und 9. Dezember in Dresden
stattfindet.
Der BUK ist der Dachverband der
Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen (Adressen unter www.unfallkassen.de). Neben Kindern in
Tageseinrichtungen, Schülern und Studierenden sind bei ihnen auch
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, der Deutschen Bahn, der Post und der
Telekom gesetzlich gegen Unfälle versichert. Mit Informationen, Maßnahmen
und Projekten unterstützen sie die Prävention von Unfällen in der Schule,
bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Im Falle eines Arbeits-, Schul-
oder Wegeunfalls sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und
Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen die
Unfallversicherungsträger zusätzlich eine Rente. Auf der Homepage des BUK
ist auch ein zweites Dossier zum Thema Gewalt in der Schule zu finden.
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