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30.05.2007 - dvb-Presseservice

Gratis-Ausweise für alle unter www.bkk24.de

Krankenkasse startet Infokampagne zum Tag der Organspende mit vielen Berichten und Interviews

OBERNKIRCHEN. Während der Nationale Ethikrat mit seinem aktuellen Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung der Organspende unter politischen Beschuss geraten ist, setzt die BKK24 auf Selbstbestimmungsrecht und Verantwortungsbewusstsein. Zum „Tag der Organspende“ am 02. Juni will sie möglichst viele Besucher ihres Internetportals zum Herunterladen und Ausfüllen eines Organspenderausweises animieren.

Etwa 1.000 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland, weil es nicht genug Spenderorgane gibt. Bislang gilt nur derjenige als Organspender, der dies für den Fall seines Todes mit einem entsprechenden Ausweis eindeutig erklärt. Diesen Ausweis haben aber bisher viel zu wenig Bundesbürger, weil sich kaum jemand besonders gern mit Regelungen für das eigene Ableben beschäftigt. Ein solches „Schweigen“ will der Ethikrat künftig als Zustimmung zur Organentnahme gedeutet wissen, was ihm zum Teil harsche Kritik aus allen politischen Lagern und von der Bundesärztekammer eingebracht hat.

„Wir wollen uns an dieser Diskussion nicht beteiligen“, erklärt dazu BKK24 Vorstand Friedrich Schütte. Gleichwohl sei man aber der Meinung, dass der Zweck des Spenderausweises noch zu häufig missverstanden werde. „Mit dem entsprechenden Eintrag in diesem Ausweis kann man auch erklären, dass man nach Feststellung des Hirntodes keine Organentnahme wünscht.“ Diese Willenserklärung erspare Hinterbliebenen in einer Trauersituation schmerzliche Überlegungen in der einen wie der anderen Richtung. Hat ein Verstorbener keine solche Erklärung bei sich getragen, müssen im Zweifel die Angehörigen nach dessen mutmaßlichen Willen entscheiden.

Die BKK24 setzt dagegen auf Informationen, Interviews und Kommentare, die sich vor allem mit den drei Kernfragen beschäftigen:
  • Wie sicher ist die Feststellung des Hirntodes wirklich, durch die ein Patient auch bei noch funktionierenden Organen als unwiderruflich verstorben anzusehen ist?
  • Wie ist Organentnahme mit den jeweiligen Glaubenslehren zu vereinbaren?
  • Steigen die Überlebenschancen für die Empfänger von Spenderorganen durch die heutigen Transplantationsverfahren wirklich?
Für das Tragen des Organspenderausweises, den jeder Interessent kostenlos unter www.bkk24.de herunterladen kann, engagieren sich inzwischen auch immer mehr Prominente. So werben die Schauspieler Jürgen Vogel und Loretta Stern seit dem 1. Mai in einer bundesweiten Kinokampagne für das Tragen eines Spenderausweises. Vogel hatte seiner eigenen Schwester mit einer Knochenmarkspende vor 15 Jahren das Weiterleben ermöglicht und will nun auf die etwa 12.000 Patienten aufmerksam machen, die allein in Deutschland noch auf ein lebensrettendes Herz, eine Lunge, eine Leber oder eine Niere warten. „Bei uns stehen zwar acht von zehn Menschen der Organspende positiv gegenüber“, so Friedrich Schütte. „Aber nur die wenigsten haben das auch dokumentiert.“

Übrigens: Welche Entscheidung man mit dem Kreuz auf dem Ausweis auch immer trifft – sie kann jederzeit korrigiert werden, wenn man sich später anders entscheidet. „Er wird nirgends registriert und man füllt einfach einen neuen aus, wenn man es sich anders überlegt“, erläutert der Vorstand.



Frau Sabine Schütte
Tel.: 05724 971-223
E-Mail: s.schuette@bkk24.de

BKK24
Schiffbeker Weg 315
22043 Hamburg
www.bkk24.de