Die Schule ist vorbei. Die Frage, Lehre oder Studium, entschieden. Für
viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu
stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz?
Die HUK-COBURG gibt Auskunft.
In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung
sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung -
inclusive Wehr- oder Ersatzdienst - bei ihren Eltern mitversichert.
Natürlich dürfen sie in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Bafög
oder Lehrlingsgehalt spielen dagegen keine Rolle.
Die typische Studentenbude zählt nicht als eigener Hausstand
und ist dementsprechend mitversichert. Allerdings ist die Entschädigung
im Schadenfall auf zehn Prozent der Versicherungssumme - maximal 12.000
Euro - begrenzt ist. Das heißt: Ist der Hausrat der Eltern mit 70.000
Euro versichert, ständen für Schäden in der Studentenbude inclusive
Vorsorge maximal 7.700 Euro zur Verfügung.
Ausland inclusive
Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das
wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in
der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der
Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr, sollte man zuvor mit
seiner Haftpflichtversicherung reden.
Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten
zählen, solange sie sich in Europa oder in den
Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Wer dagegen weltweiten Schutz
benötigt und länger als sechs Wochen wegbleibt, sollte das seinem
Versicherer mitteilen.
Gerade bei Auslandsaufenthalten spielt der Verkehrsrechtschutz eine
große Rolle: Einige wenige Versicherer, wie die HUK-COBURG, schließen
ihn beitragsfrei mit ein. Vorausset-zung dafür ist, dass der
Verkehrsrechtsschutz nicht allein, sondern im Rahmen einer Privat-,
Berufs und Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht.