Dass der Liveauftritt einer feschen Boygroup einem weiblichen Teenie kurzfristig
das Denkvermögen rauben kann, ist hinlänglich bekannt. Dass das Girlie dabei das
Hörvermögen sogar langfristig einbüßt, gehört sicher zu den Folgeerscheinungen,
die nicht passieren dürfen. Die ARAG Experten verweisen auf den Fall eines
jungen Mädchens, das seit einem Konzert der Gruppe „N'Sync“ unter einer
hochgradigen, lärmtraumatischen Innenohrschädigung mit Tinnitus an beiden Ohren
und an Schwindelsymptomen leidet. Das Mädchen verklagte den Veranstalter des
Konzerts und bekam rund 4.500 Euro Schmerzensgeld, weil laut Oberlandesgericht
Koblenz der Schallpegel von bis zu 104 dB (A) in unmittelbarer Boxennähe einer
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Konzertveranstalters zuzurechnen
ist. Laut ARAG Experten bestehen Gesundheits-gefahren schon ab einem
Pegelausschlag von 90 dB (A). Ein Mitverschulden der Frau wegen der geringen
Distanz zur Box schlossen die Richter aus (OLG Koblenz; Az.: 5 U 1324/00).