Höherer Zulagenanspruch durch fehlende Einwilligung in die Datenübermittlung

Beamte und Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen sind ebenso wie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte "riesterförderfähig". Es gibt allerdings eine besondere Voraussetzung.

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