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HDI-Gerling bietet Extra-Schutz für Fahrer

Wenn ein Autounfall mit Personenschäden passiert, haben Mitfahrer Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer, der einen Unfall selbst- oder mitverschuldet, ist mit der eigenen Kraftfahrtversicherung nicht ausreichend abgesichert. Auch Insassen-Unfallversicherungen beziehen den Fahrer nicht immer ausreichend in den Schutz ein.

Um den Fahrer umfassend abzusichern, bietet HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG – ab sofort – eine Fahrerschutz-Versicherung an. Dieser Baustein kann als Zusatzleistung zu einer bei HDI-Gerling bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung integriert werden. Jeder Halter von PKW, Lieferwagen und Wohnmobile – unabhängig davon, ob privat oder gewerblich genutzt – kann die Fahrerschutz-Versicherung abschließen. Versichert ist jeder berechtigte Fahrer, der das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Die Fahrerschutz-Versicherung greift, wenn sich ein Unfall ereignet hat und der Fahrer während des Lenkens des versicherten Fahrzeugs ge­sundheitlichen Schaden nimmt. Von der Versicherung werden Kosten wie Schmerzensgeld, Behandlungs- und Heilkosten sowie Verdienstaus­fall übernommen, die nicht durch einen anderen Leistungsträger erbracht werden. Umfang und Höhe der Leistungen richten sich nach den entste­henden Kosten, maximal 8 Mio. Euro pro Versicherungsjahr.