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Handbremse plus 1. Gang

(OVB) Selbst beim Parken besteht die Gefahr, dass Autofahrer ihren Kaskoschutz verlieren. Dies zeigt ein Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 19 U 127/06. Im vorliegenden Fall hatte der Pkw-Lenker seinen Wagen auf einer steilen Straße abgestellt, die zehn Prozent Gefälle aufwies. Geparkt wurde das Fahrzeug allerdings nur mit angezogener Handbremse. Das Auto machte sich selbstständig, rollte nach unten und verursachte einen erheblichen Schaden. So weit dieser das Fahrzeug des Versicherungsnehmers betraf, wollte die Assekuranz ihn nicht übernehmen. Vorwurf: grobe Fahrlässigkeit. Versicherer verlangen in solchen Fällen nämlich, dass nicht nur die Handbremse angezogen, sondern auch der 1. Gang eingelegt wird. Weil dies im vorliegenden Fall nicht geschah, war der Kaskoschutz aus Sicht des Versicherers perdu. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah die ganze Sache genauso.