Anzeige

Handlungsbedarf für Makler: Verjährungsverkürzende Klausel im Maklervertrag anpassen!

Eine verjährungsverkürzende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, wenn von der Verkürzung nicht die Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgenommen werden. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Hannover gelangt.

Der „Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler“ erläutert in der aktuellen Ausgabe, dass Makler das Urteil zum Anlass nehmen sollten,

  • ihren Maklervertrag zu prüfen und
  • ihre verjährungsverkürzende Klausel anpassen sollten.

Die Ausgabe kann kostenlos bestellt werden. Mehr Informationen hier.