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Hauptversammlung beschließt Umbenennung in FJA AG und Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien

München, Juni 2008 – Die ordentliche Hauptversammlung des für Versicherer und Finanzdienstleiter tätigen Software- und Beratungshauses FJH AG (ISIN DE0005130108) hat heute mit deutlicher Mehrheit der Umbenennung in FJA AG zugestimmt. Die Umbenennung war von Vorstand und Aufsichtsrat beantragt worden, um eine einheitliche Konzern- und Produktmarke zu schaffen. Die Produktpalette des Unternehmens ist am Markt ganz überwiegend unter dem eingeführten Markennamen FJA bekannt.

Durch die Umbenennung in FJA AG werden Konzern- und Produktmarke zusammengeführt und damit das FJA Markenprofil vor allem auch im Hinblick auf die internationale Expansion gestärkt.

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung die Gesellschaft bis zum 20. Dezember 2009 ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben.