Anzeige
01.12.2009 - dvb-Presseservice

Hausbesitzer sollten sich gegen Unwetter absichern: Stürmische Zeiten

Wenn es draußen stürmt, kann nur der Hausbesitzer ruhig bleiben, der eine Wohngebäudeversicherung im Policenordner hat. Dass auch eine Hausrat-, eine Elementarschaden- sowie eine Kfz-Versicherung eine Rolle spielen können, fällt auf den ersten Blick vielleicht noch nicht auf. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten, gibt hier Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen.

Frage: Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Policen des Haus- oder Wohnungseigentümers. Sind Sturmschäden darin automatisch enthalten?

Lilo Blunck: Nicht immer. Welche Gefahren versichert sind, wird bei Abschluss vereinbart. Üblich ist, dass Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm aufgenommen werden. Der Versicherer zahlt beispielsweise für abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume. Voraussetzung ist allerdings, dass Windstärke 8 geherrscht hat.

Frage: Wie verhält sich der Hausbesitzer am besten nach einem Schadensfall?

Lilo Blunck: Wichtig ist, alles zu tun, damit das Ausmaß nicht noch größer wird. Der Hausbesitzer hat nämlich eine so genannte Schadenminderungspflicht. Er muss beispielsweise ein zerbrochenes Fenster abdichten, damit es nicht rein regnet. Sofort danach den Umfang dokumentieren zum Beispiel durch Foto- oder Filmaufnahmen. Ebenso entscheidend ist es, den Schaden dem Versicherer so schnell wie möglich zu melden.

Frage: Zahlt die Wohngebäudeversicherung auch für vollgelaufene Keller?

Lilo Blunck: Nein, sie kommt nur für Leitungswasserschäden auf. Beim vollgelaufenen Keller durch Regen oder Hochwasser hilft allenfalls eine Elementarschadenversicherung, die aber zusätzlich abgeschlossen werden muss. Übrigens gibt es die bisweilen auch als Ergänzung zur Hausratversicherung.

Frage: Wer bezahlt Elektrogeräte, die durch Überspannung nach einem Blitzeinschlag zerstört worden sind?

Lilo Blunck: Wenn der Blitz direkt ins Haus einschlägt, zahlt die Hausratversicherung. Schlägt er woanders ein und entsteht dadurch eine Überspannung, die zum Schaden führt, dann übernimmt sie die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe.

Frage: Und wenn das Unwetter Schaden am Auto verursacht?

Lilo Blunck: Sturm- und Hagelschäden werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Erfreulich: Die Versicherung wird nach einem Schaden nicht hochgestuft. Auch bei Überschwemmungen ist das Auto versichert. Aber: Wer Überschwemmungsgebiete nach Aufforderung durch die Polizei nicht verlässt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und bekommt den Schaden nur anteilig ersetzt.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de



Das Wetter kann von Minute zu Minute umschlagen. Hausbesitzer, die richtig versichert sind, können es gelassen sehen. Foto: BdV/Dreyling