Anzeige
21.02.2008 - dvb-Presseservice

Hinzuverdienstgrenze für Rentner angehoben

Rentner unter 65 dürfen jetzt 400 Euro dazuverdienen

Keine Verwechslung mehr mit dem Minijob: 400 statt bisher 355 Euro dürfen Rentner unter 65 jetzt monatlich dazuverdienen. Rückwirkend zum 1. Januar hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin.

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner unter 65 wurde oft mit der Verdienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon länger bei 400 Euro liegt. Das Problem dabei: Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem musste die Rentenversicherung die Rente kürzen. Das wurde nun geändert.

Die Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Zudem kann jeder Rentner diese Grenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschreiten – selbst dann wird ihm die Rente nicht gekürzt. Wer über 65 ist und eine Altersrente erhält, kann wie bisher ohne Rentenkürzung unbegrenzt dazuverdienen.

Die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat gilt nicht nur für Altersrenten sondern auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie bereits gekürzt gezahlte Altersrenten gelten ab Anfang des Jahres ebenfalls höhere Verdienstgrenzen. Wer eine solche Rente erhält, sollte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Weitere Informationen gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 sowie bei den Versichertenältesten oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de