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Honorarberatung ist keine Vermittlung gegen Honorar

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eröffnete am 10. März 2009 die Tagung „Anforderungen an die Finanzvermittlung – Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise" in Berlin.

 

Die im Vorfeld der Fachtagung veröffentlichte Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen", hatte insbesondere den im Provisionsvertrieb latent angelegten Interessenkonflikt zwischen dem Provisionsinteresse des Vermittlers einerseits und den Interessen des Anlegers andererseits aufgezeigt. Die Honorarberatung wurde hierzu als Lösungsmöglichkeit ins Feld geführt.

 

Am 02. März bereiteten die VDH GmbH, drei weitere Marktteilnehmer sowie Vertreter des Bundesverbraucherschutzministeriums die Berliner Fachtagung vor.

 

Die Beiträge im Rahmen der Fachtagung selbst zeigten dann jedoch deutlich, dass sehr viele Marktteilnehmer das Thema Honorarberatung erst sehr oberflächlich erfasst haben. Die Zielsetzung heißt hier weiterhin Besitzstandswahrung. An einer nachhaltigen Reform der Schwächen im Finanzvertrieb besteht kein ureigenes Interesse.

 

Der VDH – Verbund Deutscher Honorarberater stellt daher als Interessenvertreter der Honorarberater in Deutschland vor dem Hintergrund dieser Veranstaltung noch einmal klar:

 

Honorarberatung ist keine Vermittlung gegen Honorar.

 

Honorarberatung

 

  • ist eine Dienstleistung neutraler Berater, bei der ausschließlich das Know-how und der Zeitaufwand vergütet werden
  • beruht auf völliger Transparenz und der Ablehnung jeglicher offener und versteckter Vergütungen durch Dritte
  • verfolgt die nachhaltige Betreuung von Mandanten in deren ausschließlichen Interesse

 

Honorartarife/Lösungen beinhalten insbesondere keine

 

  • Provisionen oder Ausgabeaufschläge
  • provisionsabhängige Verwaltungskosten
  • Kickbacks /Rückvergütung
  • Folgeprovisionen / -courtagen
  • beinhalten kein freies Bestimmungsrecht über die Höhe der Courtage

 

Gerd Billen, Vorstand der deutschen Verbraucherzentralen, spiegelte in seinem Referat auf der Berliner Fachtagung sämtliche der langjährigen VDH-Forderungen nahezu 1:1 wider.

 

„Der VDH wird auf ausdrücklichen Wunsch von Ministerin Aigner in den nächsten Tagen Vorschläge zur Umsetzung und den notwendigen gesetzlichen Änderungen für die Honorarberatung in Deutschland erarbeiten und diese in Berlin vorlegen“, so Dieter Rauch, Geschäftsführer des VDH.