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INVERS Versicherungsvermittlungs GmbH veröffentlicht Ehrenerklärung zur Unabhängigkeit und trägt damit zur Transparenz im Bereich der Maklerpools bei!

Die Finanzkrise, hohe Stornoquoten sowie der vermehrte Verwaltungs- und administrative Aufwand auf Grund der VVG-Reform haben bei verschiedenen Maklerpools zu erheblichen Kosten geführt bei gleichzeitig sinkenden Umsätzen.

Sicher auch auf Grund vorgenannter Situation kam (und kommt?) es dazu, dass Versicherungsgesellschaften an Pools eine Beteiligung erwerben. Brisant ist dabei natürlich, dass diese Beteiligungen nicht sichtbar sein müssen. Letzteres ist beispielsweise dann der Fall, wenn Treuhandverträge geschlossen werden oder eine Verpfändung von Geschäftsanteilen vorgenommen wird.

In der öffentlichen Diskussion zu vorgenanntem Problemkreis wird vermehrt darauf hingewiesen, dass die Unabhängigkeit des Maklerpools dann gefährdet ist, wenn der Maklerpool durch die Produktgeber maßgeblich beeinflusst wird und letztlich der Produktgeber die Steuerung des Maklerpools übernimmt.

INVERS wurde nun mehrfach darauf angesprochen, ob auch an der INVERS Versicherungsvermittlungs GmbH Beteiligungen von Produktgebern bestehen. INVERS hat sich daher entschlossen, eine Ehrenerklärung zur eigenen Unabhängigkeit zu veröffentlichen.

Die Ehrenerklärung der INVERS zur Unabhängigkeit von Versicherern und sonstigen Produktanbietern können Sie als pdf Kopie hier einsehen. Die Ehrenerklärung ist umfangreich und abschließend; sie beinhaltet alle Arten von möglichen Beteiligungen, also auch solche, die für den Versicherungsmakler nicht sofort sichtbar sind.

Nach Auffassung der INVERS hat der Versicherungsmakler Anspruch auf Transparenz im Bereich der Maklerpools, denn nur dann kann er erkennen, ob der Maklerpool in gleicher Art und Weise wie der Versicherungsmakler produktgeberunabhängig auf Kundenseite steht.