Innenprovision: Wann ein Vermittler zur Aufklärung verpflichtet ist
Mit Urteil vom 23. Juni 2016 hat der BGH (III ZR 308/15) entschieden, dass die Pflicht eines Anlagevermittlers und auch Anlageberaters besteht, über den Erhalt einer Innenprovision von mehr als 15 Prozent aufzuklären.