82 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland erwarten von ihrer
Krankenkasse, dass sie die Kosten für Sehhilfen übernimmt. Doch nur jeder
fünfte zeigt sich mit der Kassenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen
zufrieden. In keinem anderen Leistungsbereich weichen Anspruch und
Wirklichkeit der Kostendeckung so stark voneinander ab. Das ist das Ergebnis
der repräsentativen Studie "Kundenkompass Private Krankenversicherung" der
Gothaer Krankenversicherung in Zusammenarbeit mit dem
F.A.Z.-Institut.
Der Grund für die große Unzufriedenheit unter den
Kassenpatienten ist das GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004. Seitdem
werden nur noch in Ausnahmefällen Kosten im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung erstattet. Doch offensichtlich widerspricht
diese Regelung dem Gerechtigkeitsgefühl einer großen Mehrheit der
Kassenpatienten. Die Privatversicherten haben es da besser. Sie können
einen Großteil der Kosten innerhalb bestimmter Fristen für Brillen und
Kontaktlinsen geltend machen. Dies erklärt, warum das Zufriedenheitsniveau
von Privatversicherten in diesem Bereich doppelt so hoch ausfällt, wie das
von Kassenpatienten.
GKV-Versicherte, die ihre Versorgungslücke bei
Sehhilfen schließen möchten, können dies über den Abschluss einer
Zusatzversicherung erreichen. Beispielsweise ist in der
Ergänzungsversicherung MediTop der Gothaer eine Erstattung von 80 Prozent
der Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen enthalten. Zu berücksichtigen
ist nur, dass die Kostenerstattung nicht mehr als einmal innerhalb von 24
Monaten in Anspruch genommen werden kann und dass bestimmte
Kostenobergrenzen einzuhalten sind.
Ansprüche und Zufriedenheit mit
Leistungen für Sehhilfen (in % aller befragten Krankenversicherten nach Art
der Krankenversicherung).
GKV-Versicherte
PKV-Versicherte
Erwarten Leistungen bei Sehhilfen 82% 80%
Sehr zufrieden
mit dieser Leistung 20% 49%