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25.07.2007 - dvb-Presseservice

Kein „Begrüßungspaket“? - Rote Karte!

Hauskäufer müssen sich an Bedingungen halten, selbst wenn sie ihnen nicht vorliegen

Kaum zu glauben, aber war: Versicherungsnehmer müssen sich selbst dann an Versicherungsbedingungen halten, auch wenn sie diese schlimmstenfalls noch nie zu Gesicht bekommen haben. Und wenn das nicht schon genug wäre, auch noch dieses: Die Versicherungsgesellschaft braucht dem neuen Kunden ihre Bedingungen nicht einmal von sich aus zuzusenden. „Das glauben Sie nicht?“ schmunzelt Lilo Blunck, die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV): „Dann kaufen Sie mal ein Haus und übernehmen die Wohngebäudeversicherung. Sie werden staunen.“

Tatsächlich übernimmt der Käufer einer Immobilie die bestehende Wohngebäudeversicherung mit. Das sieht das Gesetz in Deutschland so vor, lässt aber eine Kündigungsmöglichkeit zu. So weit, so gut. „Mit der Übernahme entsteht aber kein neuer Vertrag, sondern der alte wird mit neuen Personen fortgeführt“, erläutert Lilo Blunck. Das teilt die Versicherung dem Erwerber schlicht und ergreifend in einem Schreiben mit.

Hat der Vorbesitzer die Versicherungsunterlagen mit den Bedingungen nicht hinterlassen, hat der neue Eigentümer schlechte Karten. Die Gesellschaft schickt ihm die Bedingungen jedenfalls nicht unaufgefordert zu. Aber er muss sich dennoch an sie halten. Das hat jüngst sogar das Oberlandesgericht Celle (Az: 8 U 1/07) festgestellt.

Die BdV-Chefin: „Weil der alte Vertrag unverändert weiter gilt, braucht die Versicherung die Bedingungen ihrem neuen Kunden nicht zu schicken. Wenn er allerdings gegen die ihm unbekannten Bestimmungen verstößt, kann es sein, dass ihn sein Versicherer im Regen stehen lässt.“

Dem Kunden bleibt also nichts anderes üblich, als die Unterlagen vom Verkäufer einzufordern oder eigens beim Versicherer anzufordern. „Natürlich kann man der Versicherung kein Fehlverhalten vorhalten“, resümiert Lilo Blunck, „doch da stellt sich schon die Frage, ob es nicht deutlich kundenfreundlicher wäre, wenn der Versicherer automatisch nach Bekanntwerden des Eigentümerwechsels eine Art ‚Begrüßungspaket‘ mit all‘ den notwendigen Informationen an seinen neuen Kunden schicken würde?“

Der BdV empfiehlt Verbrauchern, Anbietern, die mit ihren Bedingungen nicht von sich aus herausrücken, einfach die rote Karte zu zeigen. Lilo Blunck: „Schließlich gibt es auch andere Gesellschaften, die Wohngebäudeversicherungen anbieten.“ Der BdV hält für Käufer ein Merkblatt zum Sonderkündigungsrecht (Stichwort „Hauskauf“) bereit.



Frau Lilo Blunck
E-Mail: lblunck@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Rönkrei 28
22399 Hamburg
www.bundderversicherten.de