Keine Gleichbehandlung bei Betriebsrenten?

Eine unterschiedliche Behandlung von Angestellten und Arbeitern bezüglich der Höhe ihrer Betriebsrente ist dann nicht zu beanstanden, wenn die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt werden kann, so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 10.

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