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04.02.2008 - dvb-Presseservice

Keine Helmpflicht für Fahrradfahrer

Eine interessante Entscheidung für alle Radfahrer kommt jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-1-U 278/06. Geklärt werden musste die Frage, ob einen Radfahrer, der ohne Helm unterwegs war, die Mitschuld trifft an einem Unfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Erstaunliche Entscheidung unter dem besagten Aktenzeichen: Ihn trifft keine Mitschuld. Die Begründung der Düsseldorfer OLG-Richter lautete wie folgt: Das Unfallopfer sei nachweislich ein Freizeitradler, der – erstens – immer mit recht geringer Geschwindigkeit unterwegs sei und – zweitens – Fahrradwege in der Stadt nutze. Er zähle deshalb zu den Velofans, die auf dem Rad keinen Helm tragen müssten. Deshalb träfe ihn keine Mitschuld am Unfall.



Frau Antje Schweitzer
Pressesprecherin
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