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Keine Konkurrenz zwischen fondsgebundenen Versicherungen und Fondssparplänen

Ist ein Fondssparplan besser als eine fondsgebundene Versicherung? Oder verhält es sich am Ende genau umgekehrt? Diese Frage spaltet Fachjournalisten wie Verbraucherschützer seit vielen Jahren in zwei Lager. Für eine schlüssige Antwort werden zumeist Modellrechnungen bemüht. Doch allein mit der Fokussierung auf Zins und Zinseszins oder Steueraspekte wird man der Sache kaum gerecht, ist Guido Heitz, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung, überzeugt: „Das muss man viel differenzierter sehen. Letztlich kommt es immer auch darauf an, welche persönlichen Pläne ein Kunde verfolgt, wie sich seine steuerliche Situation heute und in der Zukunft darstellt und wie flexibel er mit seiner Anlageform sein will oder muss."

 Fondssparpläne bieten sehr viel Flexibilität

 Wer sein Geld in einen Fondssparplan investiert, macht sich nicht wie bei Fondspolicen von der dort aus Steuergründen dringend angeratenen zwölfjährigen Mindestlaufzeit abhängig. Weil die Besteuerung stattdessen unabhängig von der Spardauer erfolgt, kann er den Zeitraum seiner Anlage frei wählen. Guido Heitz rät aber zu einer mindestens fünfjährigen Laufzeit, um nicht kurzfristigen börsenbedingten Schwankungen ausgeliefert zu sein.

Doch nicht nur bei der Laufzeit besteht größtmögliche Flexibilität. Ebenso ungebunden ist der Kunde vielmehr auch bei frei wählbaren Zu- und Auszahlungen sowie der Beitragssumme. Möchte man das ersparte Geld am Ende nicht auf einen Schlag sondern zur Aufstockung der gesetzlichen Rente verwenden, kann dies über einen persönlich zugeschnittenen Auszahlplan geregelt werden. Was aktuell angespart ist, lässt sich zudem einfach und schnell über den täglichen Wertausweis bei der Depotbank oder im Börsenteil großer Tageszeitungen verfolgen. Für die jeweiligen Anlageziele stehen darüber hinaus unterschiedliche Anlageklassen zur Verfügung. Jeder Kunde kann selbst entscheiden, wie renditeorientiert er sein Geld für sich arbeiten lassen will, und dabei auch auf individuell ausgewählte Fonds setzen. Und anders als bei Fondspolicen müssen aus den Einzahlungen keine Kosten für den Versicherungsschutz bestritten werden.

 Nur bedingt für die private Altersvorsorge geeignet

Wenn sich ein Kunde noch nicht über den genauen Verwendungszweck seiner Anlage im Klaren ist, rät Heitz eher zu Fondssparplänen. Denn damit ist man flexibel und muss sich nicht langfristig festlegen. „Zur langfristigen privaten Altersvorsorge" - so der  OVB-Experte - „sollten solche Modelle allerdings nur ergänzend verwendet werden." Und er fügt hinzu: „Bei der Altersvorsorge können hohe staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden, welche klassische Fondssparverträge nicht bieten."

Fondspolicen profitieren von der neuen Abgeltungssteuer

Zum Aufbau einer zusätzlichen Altersrente eignet sich dagegen vorrangig eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung, bei der teils über mehrere Jahrzehnte hinweg mit monatlichen Beiträgen ein bestimmtes Versorgungsziel angestrebt wird. Eine den Fondssparplänen vergleichbare Flexibilität gibt es hierbei zwar nicht. Dafür profitieren diese Policen aber davon, dass die mit ihnen erzielten Erträge von der neuen Abgeltungsteuer ausgenommen sind. Stattdessen unterliegen sie dem so genannten Halbeinkünfteverfahren. Hiernach muss der während der Laufzeit erzielte Zuwachs erst bei einer Auszahlung am Vertragsende mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Police mindestens zwölf Jahre lang bestanden hat und nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres abläuft. Ansonsten greift das Finanzamt - wieder unter Berücksichtigung des individuellen Steuersatzes - nach dem gesamten Ertrag. Welchen Vorteil dieses Halbeinkünfteverfahren hat, erläutert Guido Heitz: „Da die Steuern erst beim Vertragsende und nicht wie bei Fondssparverträgen während der Ansparphase bei Ertragsausschüttung oder Fondswechseln fällig werden, erzielt die Fondspolice durch den Zinseszinseffekt einen höheren Vermögenszuwachs als der Fondssparvertrag." Dieser Vorteil fällt umso größer aus, je länger die Vertragslaufzeit gewählt wird.

Hoher Steuervorteil bei lebenslanger Rente

Wer statt einer Kapitalauszahlung eine lebenslange Rente wählt, profitiert gegenüber dem Fiskus sogar noch stärker. Von seiner monatlichen Privatrente muss er dann nämlich nur einen fiktiven Ertragsanteil versteuern. Für einen Rentenbeginn mit 65 Jahren ist dieser beispielsweise auf 18 Prozent und mit 67 Jahren auf 17 Prozent festgesetzt. Diese Werte bleiben anschließend während des gesamten Rentenbezugs unverändert, und der persönliche Steuersatz ist nur auf diesen Ertragsanteil anzuwenden.

Weil beide Alternativen - Fondssparvertrag und Fondspolice - ihre ganz speziellen Vorteile haben, hält Guido Heitz ein genaues und individuelles Abwägen für unerlässlich: „Der ausschließliche Blick aufs Steuersparen verzerrt den Blick für das Wesentliche. Neben dem Vergleich von Ertragsaussichten und Kosten gilt es vor allem, den persönlichen Bedarf zu bestimmen, um eine individuell passende Lösung zu erarbeiten."