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Keine Perücke von der Krankenkasse

Kahlköpfigkeit ist bei Frauen entstellend, bei Männern hingegen gesellschaftlich akzeptiert. So in etwa lautet die Quintessenz einer Entscheidung vom Sozialgericht (SG) Dresden unter dem Aktenzeichen S 18 KR 1380/04. Im vorliegenden Fall hatte ein haarloser Mann seine Krankenkasse verklagt. Er wollte die Kosten für eine Perücke erstattet bekommen. Das aber brauchte die Kasse nicht, entschieden die Dresdener Sozialrichter unter dem oben genannten Aktenzeichen.