Keine Strafe trotz erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist eine originär hoheitliche Aufgabe. Die Übertragung der Auswertung von Daten einer Geschwindigkeitsmessung auf ein privates Unternehmen ist unzulässig und führt zu einem Beweisverwertungsverbot.