Anzeige
08.03.2010 - dvb-Presseservice

Keine verpflichtende Online-Anbindung der eGK

„Wir haben einer verpflichtenden Online-Anbindung der Arzt- bzw. Zahnarztpraxen mitnichten zugestimmt. Und das habe ich gestern im Gespräch mit dem BMG auch noch einmal klar gesagt.“ Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Günther E. Buchholz jüngste Meldungen, nach denen die Organisationen der Leistungserbringer ihr Einverständnis mit Plänen des Bundesgesundheitsministeriums erklärt haben sollen, die Praxen  im Zuge der weiteren Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu einer Online-Anbindung zu verpflichten.

„Die KZBV lehnt es nach wie vor ab, Praxen auf einen Online-Zugang zu verpflichten. Für uns ist Freiwilligkeit weiterhin ein elementarer Punkt. Der Minister hat aber keinen Zweifel daran gelassen, dass er einen verpflichtenden Online-Abgleich der Versichertenstammdaten durchsetzen will. Unter dem Eindruck dieser Ankündigung haben wir im Rahmen eines Gesamtpaketes von zahnärztlicher Seite aus gefordert, dass es auf jeden Fall eine Möglichkeit geben muss, den Online-Zugang wenigstens von der Praxisverwaltungssoftware abzutrennen, in der sich die medizinischen Daten der Patienten befinden.“ Nach diesem Modell würde lediglich das Kartenlesegerät zur Überprüfung der Versichertenstammdaten an das Netz angeschlossen, die sensiblen Patientendaten aber blieben vor einem Online-Zugriff geschützt.



Herr Dr. Rainer Kern
Leiter KZBV Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (030)28 01 79 – 27
Fax: (030)28 01 79 – 20
E-Mail: r.kern@kzbv.de

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitätsstr. 73
50931 Köln
www.kzbv.de

Die KZBV vertritt die Interessen der knapp 56.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de