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13.09.2006 - dvb-Presseservice

Kfz-Versicherung – Informationen, die bares Geld wert sind

Jeder Autobesitzer braucht eine Versicherung für sein Fahrzeug. Auf dem Markt tummeln sich unzählige Anbieter mit niedrigen Prämien. Doch ist günstig immer besser? Dr. Klein verrät Ihnen, wie Sie sich perfekt und günstig absichern.

Welchen Schutz brauche ich?

Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um im Fall der Fälle den Schadenersatz für das Verkehrsopfer zu garantieren. Wer auch Schäden am eigenen Auto absichern möchte, benötigt eine Kaskoversicherung. Hierbei wird zwischen Teil- und Vollkasko-Versicherung unterschieden, wobei die Teilkasko- in der Vollkaskoversicherung enthalten ist.

Während die Teilkasko nur Schäden erstattet, an denen der Halter schuldlos ist, sind über die Vollkasko alle Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Außerdem tritt sie ein, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder Unbekannte das Fahrzeug mut- oder böswillig beschädigen.

Dr. Klein rät

In der Regel lohnt sich die Vollkaskoversicherung nur für Neuwagen. Ist das Fahrzeug älter als drei Jahre, sollte man in die Teilkasko wechseln.

Welche Deckungssumme brauche ich?

Bei der Gestaltung des Kfz-Versicherungsvertrages gilt es nicht nur, eine möglichst geringe Prämie zu zahlen. Es sollten auch die Leistungen im Vordergrund stehen, die über das vorgeschriebene Maß hinausgehen. So beträgt die gesetzlich festgelegte Mindestversicherungssumme für Personenschäden 2,5 Mio. Euro, Sachschäden müssen mit mindestens 500.000 Euro abgesichert werden, Vermögensschäden mit 50.000 Euro.

Dr. Klein rät

Empfehlenswert ist die Vereinbarung einer unbegrenzten Deckung. Diese leistet bei Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro pro Person (je nach Tarif auch bis zu 10 Mio. Euro). Sach- und Vermögensschäden werden in unbegrenzter Höhe ersetzt.

Wie kann ich Prämie sparen?

Um die Versicherungsprämie zu senken, bieten sich verlockende Sparmöglichkeiten an. Ob Frauen, Einzelfahrer, Garagenbesitzer oder Wenigfahrer, sie alle können sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung mit Rabatten rechnen. Das entsprechende Sparpotenzial liegt zwischen 5 und 15 Prozent. Auch bestimmten Berufsgruppen mit statistisch geringem Schadensaufkommen können Rabatte gewährt werden. Zu diesen zählen beispielsweise Angehörige des öffentlichen Dienstes, Landwirte und Rechtsanwälte. Je nach Versicherungsgesellschaft liegt die Ersparnis zwischen 10 und 30 Prozent. 

Doch Vorsicht!

Einen Rabatt sollten Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie die Auflagen auch mit Sicherheit einhalten können. So darf das Fahrzeug beim Lady-Rabatt nur von einer weiblichen Person gefahren werden. Noch einschränkender sind Einzelfahrer- und Partnerrabatt. Hierbei dürfen nur der Fahrzeughalter beziehungsweise dessen Partner hinterm Steuer sitzen. Wer beispielsweise vom Garagenrabatt profitieren will, verpflichtet sich, das Fahrzeug nachts regelmäßig in einer Garage abzustellen. Wird das kaskoversicherte Auto vor der Haustür geparkt und durch einen Hagelschauer beschädigt, so kann es unter Umständen teuer werden. Denn wer die Voraussetzungen für den Erhalt eines Fahrzeugrabattes nicht einhält, muss mit einer Vertragsstrafe und/oder einer Beitragserhöhung rechnen.

Dr. Klein rät

Gerade Fahranfänger können jede Menge Geld sparen, wenn sie ihr Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern versichern. Denn dadurch beginnen sie nicht bei der Schadenfreiheitsklasse 0, was einem Beitragssatz von 230 bis 240 Prozent entspricht, sondern mit der Schadenfreiheitsklasse ½. Hier liegt der Beitragssatz bei den meisten Gesellschaften zwischen 120 und 140 Prozent. Wer mindestens 3 Jahre im Besitz eines EU-Führerscheines ist, kann in der Regel auch mit der Schadenfreiheitsklasse ½  anfangen (Führerscheinregelung).

Ein Schadenfreiheitsrabatt (SFR) lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch auf andere Personen übertragen. Die meisten Versicherungsgesellschaften folgen dabei einer strengen Regel: Zwischen dem bisherigen und dem neuen SFR-Berechtigten muss ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades bestehen und/oder beide in häuslicher Gemeinschaft leben. Zudem kann nur der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden, den der neue SFR-Berechtigte selbst hätte erwirtschaften, das heißt erfahren können. Dies ist beispielsweise anhand des Datums der Führerscheinausstellung nachweisbar. Voraussetzung ist auch die Glaubhaftmachung der gemeinsamen Nutzung des Fahrzeuges in diesem Zeitraum.

Wie kann ich meinen Rabatt im Schadensfall retten?

Ärgerlich ist es, wenn man nach vielen Jahren unfallfreien Autofahrens doch noch einen Schaden verursacht. Passiert dies zum Beispiel in der SF 24, so wird man in SF 11 zurückgestuft. Der Beitragssatz erhöht sich also von 30 auf 45 Prozent.

Gut, wenn die Autoversicherung in einem solchen Fall einen Rabattretter anbietet. Bei einem Unfall wird man dann zwar in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die Beiträge steigen aber nicht. Erst bei einem weiteren Ausrutscher muss man tiefer in die Tasche greifen.

Dr. Klein rät

So ohne weiteres bekommt man den Rabattretter nicht. Je nach Unternehmen wird zum Beispiel ein gewisses Alter, eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse oder mehrere Jahre unfallfreies Fahren vorausgesetzt. Fragen Sie vor dem Abschluss Ihren Versicherer.

Fazit

Mit der Wahl der richtigen Versicherung lassen sich schnell mehrere hundert Euro sparen. Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte sich den 30. November als Stichtag notieren. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung bei Ihrem Versicherer auf dem Tisch liegen. Ob sich für Sie ein Wechsel lohnt, können Sie sich unter www.drklein.de/kfz-versicherung-vergleichen.html ausrechnen lassen.



Leiter Unternehmenskommunikation
Herr Volker Bitzer
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