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17.11.2008 - dvb-Presseservice

Kfz-Versicherung: Typische Irrtümer bei Garagen- und Partnertarif

Versicherung zahlt auch, wenn vereinbarte Konditionen verletzt werden

Bei Kfz-Versicherungen gibt es besonders günstige Spezialtarife. Partnerrabatte, Garagenrabatte oder Wenigfahrerrabatte sind auf das Fahrverhalten und die Lebensumstände der Kunden zugeschnitten.

„Versicherungsnehmer glauben oft, bei einem Schadensfall außerhalb der vereinbarten Konditionen kein Geld zu bekommen. Das ist ein Irrtum. Versicherungsschutz besteht immer.“ erklärt Versicherungsexpertin Daniela Müller vom Verbraucherportal geld.de. „Die Konsequenz für den Versicherungsnehmer ist lediglich, dass man den gegenüber regulären Tarifen eingesparten Betrag rückwirkend für ein Versicherungsjahr nachzahlen muss.“

Beim so genannten ‚Partnerrabatt’ glauben Kfz-Halter, dass nur sie und ihr Partner versichert sind. Doch auch wenn ein anderer Fahrer einen Unfall baut, haftet die Versicherung. Beim ‚Garagenrabatt’ verpflichtet sich der Versicherungsnehmer sein Auto in der Garage zu parken. Falls der Kfz-Halter es trotzdem auf der Straße abstellt und ein Schadensfall auftritt, kommt die Versicherung dafür auf. Der „Wenigfahrerrabatt“ legt eine Kilometerzahl innerhalb eines Versicherungsjahres fest. Stellt sich bei Schadensregulierung heraus, dass die Kilometerleistung überschritten wurde, ist die Versicherung dennoch verpflichtet zu zahlen.

Es lohnt sich also, das eigene Fahrverhalten zu beobachten und einen passenden Tarif zu suchen. Umfangreiche Informationen zu Kfz-Tarifen sind jederzeit im Internet zu finden, allein das Verbraucherportal
geld.de vergleicht die Angebote von über 60 Kfz-Versicherungen. Bis zum 30.11.2008 kann jeder ohne Angabe von Gründen seine alte Versicherung kündigen, um in einen neuen Kfz-Tarif zu wechseln.



Frau Anja Kazda
Tel.: +49/0341/492 88-240
E-Mail: anja.kazda@unister-gmbh.de

Unister GmbH
Barfußgässchen 11
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