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14.09.2007 - dvb-Presseservice

Kinder, Kinder – es gibt Elterngeld!

Die positive Bilanz, basierend auf der ersten Halbjahresstatistik des mit Beginn 2007 eingeführten Elterngeldes, lässt aufatmen. Eine gute Alternative zum vorher gültigen Erziehungsgeld scheint gefunden. Rund 200.000 Elterngeld-Anträge wurden im ersten Halbjahr 2007 bewilligt. Nahezu jede Familie, die seit der Einführung ein Kind bekommen hat, beantragte es. Grund genug für die ARAG Experten, es noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Das Elterngeld dient für 12-14 Monate nach der Geburt eines Kindes als Entgeltersatzleistung. Es soll Eltern ermöglichen, sich rund ein Jahr Zeit für das Neugeborene zu nehmen, ohne große finanzielle Verluste durch den Austritt aus der Erwerbstätigkeit zu erleiden. Ob erwerbstätig, verbeamtet, selbständig, alleinerziehend, arbeitslos etc., allen Eltern, auch Adoptiveltern, steht das Elterngeld zu. Einzige Voraussetzung: Das Kind muss ab dem 1. Januar 2007, 0.00 Uhr geboren sein. Diese einzige Vorschrift zog nicht nur Empörung sondern auch zahlreiche Klagen derjenigen Eltern mit sich, die kurz zuvor ein Kind bekamen. ARAG Experten erklären jedoch, dass diese unbegründet sind. Der Gesetzgeber war verpflichtet, einen eindeutigen Stichtag festzusetzen, damit eine Neuregelung überhaupt eingeführt werden konnte.

Wie ergibt sich die Bezugsspanne aus 12-14 Monaten?
Grundsätzlich hat jede junge Familie die Möglichkeit, die Leistung 14 Monate lang zu beziehen. Es kommt nur darauf an, wie die Partner die Elternzeit untereinander aufteilen. Für einen Elternteil allein besteht lediglich 12 Monate Bezugsrecht. Die fehlenden zwei Monate müsste dann der Partner beantragen, um die gesamten 14 Monate Elterngeld zu erhalten. Bei sämtlichen anderen Monatsverteilungen (beispielsweise 7 Monate Vater : 7 Monate Mutter) besteht hinsichtlich der Ausschöpfung des gesamten Rahmens kein Problem. ARAG Experten weisen darauf hin, dass Alleinerziehende, sofern sie eine vorher ausgeübte Erwerbstätigkeit reduzieren, die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten. Gleiches gilt für Paare, in denen sich ein Partner aufgrund besonderer Umstände, wie beispielsweise einer schweren Erkrankung, nicht um das Kindeswohl kümmern kann.

Wie hoch ist das Elterngeld…

…. bei Normal- und Besserverdienern?
Das Elterngeld passt sich dynamisch an das vorhergehende Erwerbseinkommen an. Es beträgt in der Regel 67 Prozent des Nettolohnes, jedoch insgesamt nicht mehr als 1800 Euro. Beträgt das normale Nettoeinkommen über 2700 Euro, wird demnach lediglich der Höchstsatz von 1800 Euro gezahlt, so die ARAG Experten.

…. bei Geringverdienern?
Um auch bei einem Einkommen unter 1000 Euro netto den Arbeitsanreiz zu erhalten, wird das Elterngeld prozentual erhöht, erklären ARAG Experten. Die Ersatzrate von 67 Prozent steigt um je ein Prozent ab einem Gehaltseingang von 20 Euro unter 1000 Euro.

…. bei Soziallleistungsempfängern?
Der Mindestbetrag von 300 Euro wird allen berechtigten Eltern ein Jahr lang gezahlt, gleichgültig ob sie zuvor erwerbstätig waren oder nicht. ARAG Experten informieren, dass das Elterngeld beim Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als zusätzliches Einkommen berechnet wird. Das bedeutet, dass sich der Anspruch auf ALG-II durch den Bezug des Elterngeldes nicht vermindert.

…. bei Mehrkindfamilien und Mehrlingsgeburten
Bei der Geburt von Mehrlingen wird für ein Kind das ohnehin zu erhaltende Elterngeld je nach Einkommensgegebenheit gezahlt. Für jedes weitere erhalten die Eltern zusätzlich den Mindestsatz von 300 Euro. Auch Mehrkindfamilien werden besonders berücksichtigt, wissen ARAG Experten. Dies hängt aber unter anderem auch von der Geschwisteranzahl und dem Geschwisteralter ab. Im Allgemeinen wird das Elterngeld für ein Geschwisterkind um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro erhöht.

Zu beantragen ist das Elterngeld bei den von den jeweiligen Landesregierungen beauftrageten Stellen, wie beispielsweise Versörgungsämter. Manche Bundesländer stellen auch bereits Online-Anträge zur Verfügung.
 



Frau Brigitta Mehring
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