Kindergeld: ja oder nein?
Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind vom jährlichen Einkommen abziehbar
Kindergeld und Steuerfreibeträge: Mit 18 ist normaler Weise Schluss. Nur wenn
sich der Nachwuchs in der Ausbildung befindet, können Eltern erwachsener Kinder
noch Ansprüche geltend machen. Ein Anrecht auf diesen staatlichen Obulus hat man
in der Regel bis zum 25. Geburtstag. Falls jemand Wehr- oder Ersatzdienst
geleistet hat, verlängert sich die Zahlungsdauer um diesen Zeitraum. Allerdings
erlischt der Anspruch, sobald die Einkünfte oder Bezüge eines Kindes sich auf
mehr als 7.680 Euro pro Jahr summieren.
Wer jetzt beginnt mit spitzem
Bleistift zu rechnen, sollte – so die HUK-COBURG Krankenversicherung – daran
denken, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vom Verdienst abzuziehen.
Dazu zählen, wie der Bundesfinanzhof feststellte, nicht allein die vom
Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile. Nein, auch die Prämien für eine
private Krankenversicherung, die der Student selber von seinem Gehalt überweist,
sind abzugsfähig. Gleiches gilt übrigens für die Werbungskosten eines
Stundentenjobs: Eine Kilometerpauschale für die Fahrt zum Arbeitsplatz ist zum
Beispiel absetzbar.
Frau Karin Benning
Tel.: 0 95 61/96 20 84
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