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Kinderinvaliditätsversicherung: BGV bietet bestes Preis-Leistungsverhältnis

Die Kinderinvaliditätsversicherung des BGV, der Kinder-Sorglos-Schutz Exklusiv, hat im aktuellen Vergleich der Zeitschrift ÖKO-TEST mit dem 2. Rang abgeschnitten. Bei dem Vergleich in der Ausgabe vom Februar 2011 wurden vor allem der günstige Beitrag und die sehr gute Leistung deutlich: Im angenommenen Modellfall erhielten BGV-Kunden pro Euro Jahresbeitrag die höchsten Zahlungen unter allen Anbietern. Insgesamt betrachtete der Vergleich 25 verschiedene Tarife von 20 Anbietern.

„Das Testergebnis zeigt, dass der BGV zu den leistungsstärksten Anbietern im Bereich Kinderinvaliditätsversicherung gehört“, sagt Markus Welker, zuständiger Abteilungsdirektor beim BGV. „Was das Preis-Leistungsverhältnis betrifft, bieten wir dem Kunden das beste Angebot.“

ÖKO-TEST hatte für den Vergleich zwei unterschiedliche Modellfälle angenommen. In beiden Fällen bietet der BGV eine umfassende Leistung zu den mit Abstand günstigsten Konditionen im Test.

Im ersten erkrankt ein zwölfjähriger Junge und wird dadurch zu 50 Prozent invalide. Die Eltern hatten eine monatliche Unfallrente über 1.000 Euro abgeschlossen, die das Kind über zehn Jahre ausgezahlt bekommt. In diesem Fall erhält das Kind insgesamt 120.000 Euro ausgezahlt. Der Jahresbeitrag für diese Absicherung liegt bei 214,29 Euro.

Im zweiten Fall wird ein sechsjähriges Mädchen durch einen Unfall zu 100 Prozent invalide und bekommt 30 Jahre lang eine Rente. Hier hatten die Eltern die Invalidität mit einer einmaligen Zahlung von 100.000 Euro, einer Progression von 250 Prozent sowie eine monatliche Unfallrente von 1.000 Euro versichert. Der Jahresbeitrag für diese Absicherung liegt bei 90,26 Euro – der mit Abstand günstigste Betrag unter allen Anbietern im Vergleich. In diesem Fall erhält das Kind eine Zahlung von insgesamt 610.000 Euro (250.000 Euro Invaliditätsversicherung sowie 360.000 Euro Rente).

Über die Zahlungen hinaus bietet der BGV weitere Leistungen im Rahmen der Kinderinvaliditätsversicherung. Im Exklusiv-Tarif übernimmt der BGV beispielsweise die Aufenthaltskosten für Eltern, die während des Krankenhausaufenthalts ihres Kindes ebenfalls im Krankenhaus bleiben möchten. Des Weiteren zahlt der BGV zusätzlich zum Krankenhaustagegeld eine Krankenhauspauschale und ein Schulausfallgeld, das für Nachhilfestunden eingesetzt werden kann.

Der Kinder-Sorglos-Schutz gilt für Personen, die bei Vertragsschluss das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Unfallrente im Rahmen der Privaten Unfallversicherung abschließen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.makler.bgv.de.