Klartext: Für angeschlossene Makler kann Rentenversicherungspflicht gelten

Das Landessozialgericht Bayern hat ein für alle an Pools angebundenen Makler wichtiges Urteil gefällt: Freie Vermittler können, anders als bislang gedacht, unter bestimmten Umständen doch rentenversicherungspflichtig sein.

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