Kleinanlegerschutzgesetz: Keine Sachkundeprüfung für "Alte Hasen"?
Die "Alte-Hasen-Regelung" greift nach der Meinung von Rechtsanwalt Norman Wirth auch für Direktinvestments und andere Produktkategorien, die im Zuge des Kleinanlegergesetzes seit Kurzem unter den Paragrafen 34f Gewerbeordnung fallen.