Auch wenn die Mehrzahl der Verkehrsverstöße „nur“ Parksünden waren, ist der
Führerschein weg, sobald die 18 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister
erreicht sind, warnen ARAG Experten. Ein Autofahrer hatte innerhalb von zwei
Jahren 27 Strafzettel mit entsprechenden Punkten für falsches Parken kassiert.
Innerhalb von drei Jahren waren sieben Punkte wegen Fahrens mit überhöhter
Geschwindigkeit hinzugekommen. Damit war das 18-Punkte-Limit voll und der
Verkehrssünder wurde aufgefordert, seinen Führerschein abzugeben. Die Richter
des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen wiesen seine Beschwerde
zurück. Die Hartnäckigkeit der Parkverstöße sei auch im Hinblick auf sein
Verhalten im Straßenverkehr aussagekräftig (Az.: 16 B 2137/05).