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Kleine Sünden läppern sich

Auch wenn die Mehrzahl der Verkehrsverstöße „nur“ Parksünden waren, ist der Führerschein weg, sobald die 18 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erreicht sind, warnen ARAG Experten. Ein Autofahrer hatte innerhalb von zwei Jahren 27 Strafzettel mit entsprechenden Punkten für falsches Parken kassiert. Innerhalb von drei Jahren waren sieben Punkte wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit hinzugekommen. Damit war das 18-Punkte-Limit voll und der Verkehrssünder wurde aufgefordert, seinen Führerschein abzugeben. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen wiesen seine Beschwerde zurück. Die Hartnäckigkeit der Parkverstöße sei auch im Hinblick auf sein Verhalten im Straßenverkehr aussagekräftig (Az.: 16 B 2137/05).