Raus in die Natur, die ersten warmen Sonnenstrahlen genießen - wer freut sich
nicht darauf? Doch mit der schönen Jahreszeit erwachen auch die Zecken aus ihrem
Winterschlaf. Deren Biss ist nicht schmerzhaft, kann aber gefährliche
Krankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME,
übertragen. Wird eine Borreliose nicht rechtzeitig erkannt, ist oft eine
langwierige Behandlung mit Antibiotika notwendig. Eine Infektion mit FSME kann
schlimmstenfalls in einer lebensbedrohlichen Hirnhaut- oder Hirnentzündung
enden.
Unfallversicherung erweitert - Finanzielle Hilfe im
Ernstfall
Ist eine Infektion erst einmal ausgebrochen, kommen zu den
gesundheitlichen Folgen oft finanzielle Schwierigkeiten hinzu, beispielsweise
aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. Um ihre Kunden besser gegen die finanziellen
Folgen von Infektionen durch Tierbisse - zum Beispiel einer Zecke - abzusichern,
hat AXA jetzt die Leistungen ihrer privaten Risiko-Unfallversicherung für das
Neugeschäft ausgeweitet. Ab sofort sind - wie bereits seit langem in der
Kinderunfallversicherung von AXA - auch Zeckenbisse mitversichert. Dies ist
wichtig, denn mit steigendem Lebensalter steigt auch das Risiko für bleibende
Nervenschäden nach einer FSME-Infektion.
Neben Infektionen durch
Tierbisse hat AXA auch weitere Infektionskrankheiten wie Kinderlähmung,
Keuchhusten, Cholera, Diphterie, Impfschäden und Nahrungsmittelvergiftungen in
den Leistungskatalog ihrer Risiko-Unfallversicherung aufgenommen. Damit wird der
bisherige Umfang der Risiko-Unfallversicherung von AXA sinnvoll
ergänzt.
Des Weiteren sind jetzt in der Risiko-Unfallversicherung
mitversichert:
- Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen von Menschen,
Tieren oder Sachen
- Vergiftungen durch Gase und Dämpfe
- Ertrinken und
Ersticken und
- tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit oder
Trommelfellverletzungen).
Zusätzlich hat die Versicherung die Leistungen
des Unfall-Krankenhaustagegelds verbessert: Zum Beispiel erhalten Versicherte
jetzt auch bei einer ambulanten Operation, für die üblicherweise ein
Krankenhausaufenthalt notwendig gewesen wäre, ein Unfall-Krankenhaustagegeld.
Diese Leistung wird auch über das zweite Unfalljahr hinaus bezahlt, wenn im
Krankenhaus das eingebrachte Osteosynthesemateriel (z.B. Schrauben beim
Beinbruch) entfernt werden muss.
Generell zahlt die private
Risiko-Unfallversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung auch
bei Unfällen, die während der Freizeit geschehen. Auch Menschen, die keinen
Beruf ausüben (z. B. Hausfrauen), können sich mit einer privaten
Unfallversicherung schützen. Versicherte profitieren von Leistungen wie
Unfallrente, Invaliditätsleistungen und Kurkostenbeihilfe.
Tipps für den
Schutz vor Zecken und die richtige Entfernung
Um Infektionen und
Krankenhausaufenthalte nach Zeckenbissen zu vermeiden, empfehlen Ärzte besonders
Personen, die sich in den Verbreitungsgebieten FSME-infizierter Zecken
aufhalten, eine Impfung. Gegen Borreliose gibt es derzeit noch keinen
Impfschutz. Um sich vor Zeckenbissen zu schützen, sollten Spaziergänger in
freier Natur lange, geschlossene Kleidung tragen. Dadurch erschweren sie den
Zecken den Kontakt mit der Haut. Nach jedem Aufenthalt im Grünen ist es ratsam,
den Körper gründlich abzusuchen. Denn hat es eine Zecke bis auf die Haut
geschafft, ist eine schnelle und richtige Entfernung wichtig. Mit einer
speziellen Pinzette lässt sie sich einfach aus der Haut ziehen. Auf keinen Fall
sollte man die Zecken rausdrehen, quetschen oder mit Öl beträufeln. Das erhöht
nur die Anzahl der Infektionserreger bei der Übertragung ins Blut. Wer sich
nicht sicher ist, sollte einen Arzt aufsuchen, der die Zecke vorsichtig entfernt
und die Wunde nachbehandelt.
Eine Grafik zu dieser Pressemitteilung
steht unter www.AXA.de/servlet/PB/show/1079226/Zecke.jpg
zur Verfügung. Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe "AXA Versicherung".