Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat jetzt seinen Beitragssatz für das Jahr 2014 auf 1,3 Promille (Vorjahr 1,7 Promille) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaf ...