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15.09.2009 - dvb-Presseservice

Kostenfalle Internet – ein leichtfertiger Klick kann teuer werden!

Im Internet ist Ärger oft nur einen Mausklick entfernt. Ein vermeintlich kostenloser Download entpuppt sich als Kostenfalle, die bereits bezahlte Online-Bestellung kommt einfach nicht und auch Online-Banking birgt Risiken. Laut polizeilicher Kriminalstatistik ist allein das Abfangen sensibler Daten im World Wide Web von 2007 bis 2008 um 60 Prozent gestiegen. Wie Stolperfallen im täglichen Umgang mit dem Internet vermieden werden können, erklärt Alexandra Zimmer, Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG von der Kanzlei Krafft, Gschwind & Zimmer, Ravensburg.

Online-Einkauf: unpassende Ware rechtzeitig zurückschicken

Online-Shopping ist eine bequeme Art des Einkaufens. Ob die bestellte Hose passt oder das Notebook intakt ist, merken Käufer aber erst, wenn sie die Ware erhalten. „Daher sind Online-Verträge zum Schutz der Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufbar. Hält der Kunde diese Frist ein, muss der Online-Händler den Kaufpreis voll zurückerstatten“, so Rechtsanwältin Zimmer, Spezialistin für Internetrecht. Der Händler ist verpflichtet, selbst Ware mit aufgerissener Verpackung oder anprobierte Kleidungsstücke zurückzunehmen. Wird die Ware aber verschmutzt oder beschädigt, erlischt der Anspruch auf den vollen Kaufpreis.

Erhält der Käufer keine oder falsche Ware, sollte er den Händler möglichst schnell schriftlich auffordern, den Fehler zu korrigieren. Weigert sich der Händler, muss dieser beweisen, dass er die richtige Ware ordnungsgemäß versandt hat. Um jeglichen Missverständnissen vorzubeugen, sollten Kunden stets E-Mails, Anmeldedaten und Lieferscheine zur Beweisführung sorgfältig aufheben.

Online-Verkauf: privater oder gewerblicher Handel

Im Zeitalter von Auktionsplattformen werden immer mehr Käufer auch zu Verkäufern. Die Unterscheidung zwischen „privaten“ und „gewerblichen“ Händlern gestaltet sich oft schwierig. ROLAND-Partneranwältin Zimmer: „Wer beispielsweise viele originalverpackte Teile verkauft und monatlich zahlreiche Bewertungen bekommt, wird rein rechtlich als gewerblicher Händler behandelt, da er nicht mehr in privatem Umfang tätig wird.“ Diese Unterscheidung ist wichtig: Bei Verträgen zwischen Privatpersonen besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht – ein klarer Vorteil für den Verkäufer. Zudem dürfen private Händler – anders als gewerbliche – die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Falls sie dies nicht tun, haften sie zwei Jahre für mangelhafte Ware. Hier empfiehlt die Expertin für Internetrecht Alexandra Zimmer folgenden Ausschlusshinweis: „Dies ist ein privater Verkauf von gebrauchter Ware und erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ Privathändlern steht es darüber hinaus frei, auch ihre gebrauchten oder neuen Markenartikel zu verkaufen. „Gewerbliche Verkäufer hingegen benötigen laut Markengesetz die ausdrückliche Zustimmung des Markeninhabers, andernfalls drohen Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen“, erklärt Rechtsanwältin Zimmer.

Online-Angebote: Kosten müssen klar erkennbar sein

Gewinnspiele, Downloads, Testabonnements – das Internet steckt voller vermeintlicher Gratisangebote. Mit der Rechnung entpuppen sie sich dann oft im Nachhinein als kostenpflichtig. Oft verstecken sich Kosten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Kleingedruckten am Seitenende. „Kunden sollten nicht vorschnell auf Zahlungsforderungen eingehen. Für eine rechtliche Gültigkeit muss auf der Startseite ein klar sichtbarer Hinweis erfolgen, dass das Angebot kostenpflichtig ist“, sagt Rechtsexpertin Zimmer. Sollte der Online-Dienst nicht in Anspruch genommen werden, kann auch hier der Vertrag innerhalb der genannten 14-Tage-Frist widerrufen werden. Wenn der Internetanbieter jedoch hartnäckig Rechnungen schickt, sollten Kunden einen Anwalt kontaktieren, der eine Unterlassungsaufforderung veranlasst.

Online-Banking: Passwörter sind streng vertraulich

„Phishing“ beschreibt den Diebstahl sensibler Zugangsdaten, insbesondere von Online-Banking-Passwörtern. Betrüger schicken E-Mails, die wie offizielle Nachrichten seriöser Banken aussehen, und erschleichen sich somit das Vertrauen gutgläubiger Nutzer. Unter einem Vorwand fragen sie nach streng vertraulichen Angaben. „Spätestens dann sollten Online-Banking-Nutzer stutzig werden, denn seriöse Anbieter fragen niemals nach persönlichen Passwörtern“, so die ROLAND-Partneranwältin. Betroffene sollten umgehend Anzeige erstatten und ausgespähte Zugangsdaten ändern. Auf eine Entschädigung ihrer Bank hoffen Opfer vergeblich. Banken haben das Recht, sich auf die Verletzung der Sorgfaltspflicht zu berufen. Die freigiebige Herausgabe von persönlichen Bankdaten ist somit grob fahrlässig. Bei verdächtigen Anfragen sollten Kunden darum größte Vorsicht walten lassen und mit ihrer Bank in Verbindung treten, um die Anfrage zu überprüfen.

Online-Handel, Gewinnspiele, Internet-Banking – im World Wide Web lauern viele Stolperfallen. Mit einer gesunden Portion Misstrauen und Sorgfalt wird Klicks mit teuren Folgen am ehesten vorgebeugt, rät die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.



Frau Dr. Andrea Timmesfeld
Leiterin Unternehmenskommunikation
Tel.: 0221 8277-1590
Fax: 0221 8277-1589
E-Mail: andrea.timmesfeld@roland-rechtsschutz.de

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Deutz-Kalker-Str. 46
50679 Köln
http://www.roland-rechtsschutz.de/

Kurzprofil der ROLAND-Unternehmensgruppe, Köln

Die Gesellschaften der ROLAND-Unternehmensgruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechts- schutz, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Unternehmensgruppe hat 1.198 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 299,8 Mio. € sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 31,5 Mio. €.

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:

ROLAND Rechtsschutz:

1957 gegründet, gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden

ROLAND Schutzbrief:

Drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden

ROLAND Assistance:

Kfz-Assistance, Personen-Assistance, Immobilien-Assistance, Servicetelefonie

ROLAND ProzessFinanz:

finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung

Der Vertrieb der ROLAND-Produkte erfolgt über Partnerunternehmen wie:

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