Anzeige
16.04.2009 - dvb-Presseservice

Krank statt fit wie ein Turnschuh: Fitnessstudio-Betreiber muss Geräte ständig sorgfältig kontrollieren

Falls ein Fitnessstudio-Betreiber seine Geräte nicht laufend kontrolliert und sich ein Besucher in Folge der mangelhaften Sorgfalt an einem der Geräte verletzt, muss der Betreiber Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen, so eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) Coburg unter dem Aktenzeichen 23 O 249/06.

Fit sein sowohl im Beruf wie auch in der Freizeit hat für viele Menschen einen hohen Stellenwert. Und nicht wenige scheuen weder Mühen noch Geld, um dieses Ziel zu erreichen. Beispielsweise, indem sie regelmäßig ein Fitnessstudio besuchen. „Macht dann ausgerechnet der Besuch im Sportclub krank statt fit, kann das teuer werden, und zwar für den Betreiber des Studios“, fasst Dr. Andreas Müller-Wiedenhorn, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln, die Entscheidung der Richter vom LG Coburg im vorliegenden Fall zusammen.

Geklagt hatte ein fleißiger Studiobesucher und Fitnessfan. Der verletzte sich bei einer seiner Übungen, konkret an einem Rückenzuggerät, durch eine herunterfallende metallene Querstange, stark. Die Ursache des Unglücks: Nachdem der Mann das gewünschte Gewicht auf das Sportgerät aufgelegt hatte, riss das Stahlseil und die Gewichte krachten herunter. Wie sich später herausstellte, war das gerissene Seil rostig und einzelne Drähte bereits gebrochen. Der Kläger erlitt durch die umher fliegende Stange eine Platzwunde am Kopf und eine Schädelprellung. Doch damit nicht genug: Auch in Zukunft muss er mit den Folgen der Verletzung leben. Denn seine Hörfähigkeit ist auf Dauer eingeschränkt. Er leidet außerdem unter Schwindel sowie unter Tinnitus, dem landläufig auch als „Klingeln im Ohr“ titulierten Leiden, und verlangte daher vom beklagten Fitnessclubbesitzer Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Völlig zu Recht, wie das LG Coburg urteilte. „Nach Meinung der Coburger Richter muss ein Fitnessstudio-Betreiber seine Geräte in kurzen zeitlichen Intervallen auf ihre Tauglichkeit hin überprüfen. Falls ihm selbst die Fachkenntnis hierzu fehlt, muss er sich der Hilfe eines Fachmannes bedienen“, weist Rechtsanwalt Müller-Wiedenhorn auf einen der wichtigsten Punkte in der Urteilsbegründung hin. Jedenfalls, so die Richter weiter, seien der Rost am Stahlseil und der Bruch der einzelnen Drähte mit bloßem Auge rechtzeitig erkennbar gewesen, und das Seil hätte daher frühzeitig ausgewechselt werden müssen.

„Nach Ansicht des Gerichts dürfen Sportstudiobesucher grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Gerätschaften in einwandfreiem Zustand sind“, sagt Rechtsanwalt Müller-Wiedenhorn. Denn Betreiber von Sportstudios hätten, so die die Richter, wegen des hohen Verletzungsrisikos ihrer Kunden auch eine hohe Sorgfaltspflicht. Weil der Beklagte dieser im konkreten Fall nicht nachgekommen ist, muss er 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und, besonders gravierend, auch für künftige Schäden aufkommen.



Frau Jeannette Fentross
Tel.: 0221/348038-18
E-Mail: mueller-wiedenhorn@brunomedia.de

BrunoMedia GmbH
Bonner Straße 328
50968 Köln
Deutschland
http://www.brunomedia.de/