Krankenhaus haftet allein für Hirnschaden eines Unfallopfers nach Falschbehandlung
Die grobe Fehlentscheidung eines Oberarztes führt bei einem Opfer eines Verkehrsunfalls zu einem Hirnschaden. Das Krankenhaus haftet zu 100 Prozent hat das OLG Oldenburg entschieden. Die Haftung der Versicherung des Unfallgegners tritt dahinter zurüc ...