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24.09.2008 - dvb-Presseservice

Krankenhausausgaben weiter gestiegen

Hamburg, September 2008. Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Kliniken im vergangenen Jahr durchschnittlich rund 140 Millionen Euro pro Tag überwiesen. Insgesamt beliefen sich die Krankenhausausgaben 2007 auf rund 51 Milliarden Euro. Verglichen mit 2004 – dem Startjahr der Fallpauschalen – sind  die Ausgaben für die rund 2.100 Kliniken in Deutschland damit um rund sieben Prozent in die Höhe geklettert. Die Kostendynamik in der stationären Versorgung zeigt sich auch an den so genannten Landesbasisfallwerten, die mittlerweile in allen 16 Bundesländern für 2008 verhandelt und vereinbart wurden. Der Fallwert ist die maßgebliche rechnerische Größe, die bei der Bezahlung der Krankenhausleistungen nach Fallpauschalen seit 2005 in jedem Bundesland zugrunde gelegt wird. Im Bundesdurchschnitt ist der Basisfallwert seit 2005 kontinuierlich angestiegen. Er liegt in diesem Jahr bei rund 2.788 Euro (plus 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

Regional betrachtet unterscheiden sich die Preise für vergleichbare Krankenhausbehandlungen – ob unkomplizierte Blinddarm-OP oder aufwändige Herztransplantation – jedoch weiterhin sehr stark. Statistisch gesehen sind die Behandlungen in Rheinland-Pfalz am teuersten, dicht gefolgt vom Saarland und Berlin. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern liegen am unteren Ende der Skala. Das Preisniveau lässt sich an den aktuellen Basisfallwerten der Bundesländer ablesen. Die Spanne reicht von rund 2.957 Euro für Rheinland-Pfalz bis 2.682 Euro für Schleswig-Holstein und macht damit einen Unterschied von mehr als zehn Prozent aus.

"Während auf der einen Seite die Preise für die stationäre Versorgung regional stark differieren, gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers ab Januar 2009 einen Gesundheitsfonds mit einem von der Bundesregierung festgelegten bundesweit einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen", sagt Bernd Beyerle, Leiter des Fachbereichs Stationäre Versorgung bei der Techniker Krankenkasse (TK). "Das passt einfach nicht zusammen. Die unterschiedlichen Fallwerte widersprechen der Systematik des Fonds."

Der Landesbasisfallwert ist die maßgebliche rechnerische Größe, die bei der Bezahlung der Krankenhausleistungen nach Fallpauschalen zugrunde gelegt wird. Seit 2004 rechnen die Kliniken nach diagnoseorientierten Fallpauschalen (DRG) ab. Dabei gibt es feste Preise für vergleichbare Leistungen. Zuvor wurde nach der Zahl der Pflegetage abgerechnet.  



Frau Gabriele Baron
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