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Krankenversicherungspflicht drängt zur Eile : Wer heute spart, zahlt morgen drauf

Jeder, der es bisher nicht war, muss seit 1. Januar krankenversichert sein. Das gilt für alle, die der PKV zuzuordnen sind. Jemand, der das missachtet und sich beispielsweise erst zum 1. April meldet, muss Strafprämie zahlen. Nicht versicherte Monate ab Jahresbeginn kosten jeweils einen vollen Monatsbeitrag zusätzlich. Derjenige, der erst im zweiten Halbjahr einsteigt, muss für die ersten sechs Monate voll und danach jeweils ein Sechstel einer Monatsprämie als Strafe hinblättern.

„Damit wird den Zeitgenossen, die sich erst melden, wenn sie krank sind, ein Strich durch die Rechnung gemacht“, erläutert Lilo Blunck und fügt hinzu: „Es empfiehlt sich also, sofort zu handeln.“

In der PKV gibt es unterschiedlich umfangreiche Tarife. Um der Versicherungspflicht nachzukommen, reicht es schon, ambulante und stationäre Heilbehandlungen abzusichern. Der Selbstbehalt darf höchstens 5.000 Euro im Jahr betragen.

Der BdV appelliert an alle Nichtversicherten, sich schon im eigenen Interesse umgehend an die Versicherer zu wenden. Erstens erspart ihnen das weitere Strafprämien, zweitens sind sie dann im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.