Erkältung, Allergien oder Blasenentzündung – gerade wenn die ersten warmen Tage
ins Freie locken, kann man sich allerlei einfangen. Doch müssen diejenigen, die
es erwischt hat, in jedem Fall Zuhause bleiben?
Generell gilt: Wer
krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und
alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Doch was
bedeutet das im Alltag?
+ Mal schnell zum Einkaufen +
Der Gang in den
Supermarkt oder die Apotheke ist i.d.R. erlaubt. ARAG Experten warnen allerdings
vor ausgedehnten Shoppingtouren, die sind tabu. Wer sich dabei erwischen lässt,
riskiert die Kündigung.
+ Sport trotz Krankheit +
Das kommt darauf
an. Hat der Arzt Bettruhe verordnet, sollten sich auch Fitnessfanatiker daran
halten. Bei weniger schweren Erkrankungen können Spaziergänge an der frischen
Luft heilungsfördernd sein. Dagegen sei ebenso wenig einzuwenden wie gegen
leichte Gymnastik, meinen ARAG Experten. Sicherheitshalber sollte aber das Okay
von dem Arzt eingeholt werden.
+ Kino gegen Langeweile +
So
lange die Genesung nicht gefährdet wird, ist – je nach Krankheit - ein Kino-
oder Restaurantbesuch laut ARAG Experten durchaus in Ordnung. Wer jedoch z.B.
wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im
Fastfood-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen.
+
Krank während des Urlaubs +
Das ist in der Situation besonders ärgerlich.
Aber zum Glück verlängert sich der Urlaubsanspruch um die Tage, an denen der
Arbeitnehmer krankgeschriebenen ist. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin,
dass der Arbeitgeber schnellstmöglich (z.B. Fax, Email, Telegramm) informiert
werden muss. Ferner muss der Arbeitnehmer Adresse und Telefonnummer
hinterlassen, unter der dieser erreichbar ist.
+ Urlaub trotz Krankheit
+
Reisen, die den Heilungsprozess fördern sind grundsätzlich erlaubt. Wer
also z.B. wegen eines Bronchialkatarrs krankgeschrieben ist, darf ruhig einige
Tage an der Nordsee durchatmen. ARAG Experten raten jedoch, den Arzt zur
Sicherheit zu fragen und sich die Reise von ihm genehmigen zu lassen. Wilde
Partynächte am Ballermann sind dagegen der Genesung alles andere als zuträglich
und verbieten sich damit eigentlich von selbst.
+ Dünne Besetzung
+
Solidarität mit den überlasteten Kollegen ist sicher löblich. Doch ARAG
Experten weisen darauf hin, dass man sich schnell in der rechtlichen Grauzone
befindet, wenn man trotz Krankschreibung im Job einspringt. Denn ein
Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder
gesund wird.
+ Sofort Bescheid sagen +
ARAG Experten raten erkrankten
Arbeitnehmern dringend, den Chef, das Sekretariat oder die Personalstelle sofort
zu verständigen. Sofort heißt, an dem Morgen des ersten Tages der Erkrankung.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Arbeitnehmer eine
ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren
voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Tag vorzulegen.
Arbeitsvertraglich kann aber auch geregelt sein, dass der Arbeitnehmer ab dem
ersten Tag ein Attest vorzulegen hat.