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Kurzwirksames Analoginsulin auch künftig für AOK-Versicherte verordnungsfähig

Die AOK Baden-Württemberg will allen Typ-2-Diabetikern ohne Mehrkosten die weitere Behandlung mit Insulinanaloga ermöglichen und hat jetzt einen Rabattvertrag mit einem zweiten großen Insulinhersteller Novo Nordisk geschlossen. Den ersten solchen Vertrag unterzeichneten vor gut einer Woche die AOK mit dem Hersteller Lilly. Beide Unternehmen decken zusammen den größten Teil an kurzwirksamen Analoginsulinen auf dem deutschen Markt ab.

Die Rabattverträge garantieren der AOK Baden-Württemberg nach eigenen Angaben, dass die Verordnung der kurzwirksamen Analoginsuline "Humalog" und "Humalog Mix" von Lilly sowie "Novorapid" und "Novomix" von Novo Nordisk nicht zu höheren Kosten führt. Die Preise für kurzwirksame Analoginsuline liegen laut AOK normalerweise rund 30 Prozent über den Preisen für Humaninsuline. Aufgrund der jetzt geschlossenen Rabattverträge könnten die betroffenen AOK-Versicherten ihre gewohnte Therapie mit allen kurzwirksamen Lilly- und Novo Nordisk-Analoginsulinen weiterführen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss, der festlegt, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dürfen, habe per Arzneimittelrichtlinie Ende September diesen Jahres verbindlich festgelegt, dass kurzwirksame Insulinanaloga nur dann verordnet werden dürfen, wenn diese nicht teurer sind als das Humaninsulin.

Zur Therapie des Diabetes werden Tabletten oder Insulin verordnet. Beim Insulin wird unterschieden zwischen Humaninsulin, wie es im Stoffwechsel des Menschen vorkommt, und den sogenannten Insulinanaloga, die dem menschlichen Insulin ähnlich sind. Die kurzwirksamen Insulinanaloga werden in ihrer Zusammensetzung leicht verändert, damit sie schneller wirken können.